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- Home | ASV 1888 Eppelheim e.V.
Herzlich willkommen auf der Startseite des ASV 1888 Eppelheim e.V., dem traditionsreichen Sportverein mit einer vielfältigen Angebotspalette für Jung und Alt! Seit über 130 Jahren steht der ASV Eppelheim für sportliche Leidenschaft und Zusammenhalt. Egal ob Sie Anfänger oder Fortgeschrittener sind, bei uns finden Sie das passende Angebot. Fitness ,Gesundheit, Turnen und Gymnastik Pilates Kursbeginn; Freitag, 14.02.2025 (10 Termine) Die Stunde findet freitags von 17:15 - 18:15 im Capri-Sonne-sportcenter (Gymnastikraum) statt. Kosten: 30 € für Mitglieder, 70 € für Nichtmitglieder Anmeldung: asv-fgtg@web.de oder telefonisch unter 06221/3264943 Mehr dazu Badminton Glück gehabt Glück gehabt Eine im wahrsten Sinne des Wortes schöne Bescherung gab es kurz vor Weihnachten für die Badminton- Abteilung des ASV: eine unerwartete Spende von 500 €. Die frohe Botschaft verkündete Adrian Schmitt von der Versicherungsagentur VerMak in Eppelheim. Im Rahmen der Spendenaktion „VerMak Vereinsglück“ werden in regelmäßigen Abständen Spenden in Höhe von 500 € für Eppelheimer Vereine verlost. Mehr dazu Tischtennis 1. Final-Four Tischtennis 1. Mannschaft Bezirkspokalsieger 2024/25 Glück und ein Sieg im Viertelfinale führten zum "Final Four" Mehr dazu Fussball Brillenmacher spendet neue Trikots für die Eppelheimer Fussballmädels Am Wochenende fand auf dem ASV Sportplatz das letzte Heimspiel unserer erstmals gemeldeten C Juniorinnen Mannschaft gegen Ketsch statt. Mehr dazu Verein Jahreshauptversammlung 2024 Am 22. November 2024 fand im neu eröffneten Clubhaus des ASV die Jahreshauptversammlung des Vereins statt, die auch in diesem Jahr wieder sehr gut besucht war. Nach der Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Heinz Schuhmacher standen als erstes die Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft und engagierte Mitarbeit im Verein an. Mehr dazu Verein Pächterwechsel beim ASV-Clubhaus Neueröffnung ASV - Restaurant ehemals Costa zum 22.Oktober 2024 Mehr dazu Verein Capri-Sun Spielefest Das ASV-Spielefest – eine heiße Sache Die Sonne schien von einem fast wolkenlosen Himmel. Ausgerechnet beim Spielefest des ASV wollte der Sommer zeigen, dass es ihn noch gibt. Die größte Herausforderung bestand darin, sich möglichst viel im Schatten aufzuhalten – mehr noch als den Dosenturm schnell zum Einsturz zu bringen oder beim Frisbee-Zielwerfen die maximale Punktzahl zu erreichen. Mehr dazu Fitness & Gesundheit Kurs: Yin-Yoga Entspannung mit Yin Yoga. Die überwiegend passiven Haltungen werden ohne bzw. mit sehr geringer Muskelanspannung ausgeführt. Mehr dazu Willkommen beim ASV 1888 Eppelheim e.V. ASV 1888 Eppelheim e.V. - Der Sportverein mit Tradition und Zukunft Herzlich willkommen auf der Startseite des ASV 1888 Eppelheim e.V., dem traditionsreichen Sportverein mit einer vielfältigen Angebotspalette für Jung und Alt! Seit über 130 Jahren steht der ASV Eppelheim für sportliche Leidenschaft und Zusammenhalt. Egal ob Sie Anfänger oder Fortgeschrittener sind, bei uns finden Sie das passende Angebot: Ob Badminton, Boxen, Fitness, Gesundheit, Turnen & Gymnastik, Fussball, Judo, Karate, Kung Fu, Kegeln, Ringen, Tischtennis oder Volleyball - unsere qualifizierten Trainer und Betreuer unterstützen Sie dabei, Ihre Ziele zu erreichen und gemeinsam Erfolge zu feiern. Über uns Aktuelles aus dem Verein Badminton Boxen Fitness, Gesundheit, Turnen & Gymnastik Fussball Judo / Karate / Kung Fu Kegeln Ringen Tischtennis Volleyball Unsere Abteilungen Beim ASV 1888 Eppelheim e.V. findest du eine große Auswahl an Sportarten, die von unseren engagierten Trainer*innen betreut werden. Ob du dich für Teamsport, Individualsport oder Fitness interessierst, wir haben das passende Angebot für dich. Unsere Abteilungen sind mit Leidenschaft und Expertise geführt, um dir ein optimales Sporterlebnis zu bieten. Entdecke jetzt die verschiedenen Abteilungen und lass dich von unserer Begeisterung anstecken! 1600 Mitglieder 9 Abteilungen 120 Übungsleiter 136 Jahre Tradition
- Kontakt | ASV 1888 Eppelheim e.V.
ASV 1888 Eppelheim e.V. - Kontakt Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme! Unser Kontaktformular bietet Ihnen eine einfache und bequeme Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten. Egal, ob Sie Fragen haben, Anregungen geben möchten oder Informationen benötigen - wir sind für Sie da. Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus, und wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Ihr Feedback ist uns wichtig, denn es hilft uns dabei, unseren Service kontinuierlich zu verbessern und auf Ihre Bedürfnisse einzugehen. Zögern Sie nicht und nutzen Sie das Kontaktformular, um mit dem ASV 1888 Eppelheim in Kontakt zu treten. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören! Einfach, schnell, persönlich - Treten Sie mit uns in Verbindung! Kontakt aufnehmen Vorname Nachname E-Mail-Adresse Telefon Nachricht Absenden Vielen Dank! Wir werden uns schnellstmöglich melden.
- Ringen | ASV 1888 Eppelheim e.V.
ASV 1888 Eppelheim e.V. - Abteilung Ringen Ringerabteilung des ASV Eppelheim: Gemeinsam stark auf der Matte! Willkommen bei der Ringerabteilung des ASV 1888 Eppelheim e.V. Unsere leidenschaftliche Gemeinschaft von Ringern jeden Alters und Könnenslevels teilt die Begeisterung für diesen faszinierenden Kampfsport. Mit einer langen Tradition im Verein bieten wir ein dynamisches Training, das Technik, Kondition und Teamgeist fördert. Egal, ob Anfänger oder erfahrener Athlet, bei uns findet jeder eine motivierende Umgebung, um seine Fähigkeiten zu verbessern und gleichzeitig eine starke Bindung zur Sportgemeinschaft aufzubauen. Tauchen Sie ein in die Welt des Ringens beim ASV Eppelheim! Abteilungsleiter Patrick Goth patrick.goth@yahoo.de Ringen für Personen ab 14 Jahren: Dienstag 19:30 Uhr - 21:00 Uhr Gisela-Mierke-Bad (Alte Kegelbahn)
- Clubhaus | ASV 1888 Eppelheim e.V.
ASV 1888 Eppelheim e.V. - Clubhaus Unser ASV-Vereinsheim bietet mehr als nur eine Gaststätte. Mit Kegelbahnen, einer gemütlichen Gartenwirtschaft und einem Nebenzimmer für Versammlungen schaffen wir vielfältige Möglichkeiten für geselliges Beisammensein. Unsere Pächter Josif und Inga Karypidis verwöhnent Sie mit einer abwechslungsreichen deutsch-griechischen Küche. Ob Familienfeiern, Hochzeiten oder andere Veranstaltungen - wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Besuchen Sie uns im Vereinsheim in der Hermann-Wittmann-Straße 2 in Eppelheim. Entdecken Sie die kulinarische Vielfalt und genießen Sie die herzliche Atmosphäre im ASV Clubhaus. ASV-Clubhaus mit deutsch/griechischer Küche Restaurant mit Terasse ASV Clubhaus Öffnungszeiten Dienstag - Samstag 17:00 -24:00 Sonn.- und Feiertage 10:30 - 24:00 Küche 11:00 - 15:00 und 17:00 - 23:00 Montag Ruhetag Die Familie Karypidis freut sich über ihren Besuch. Kontakt: Josif und Inga Karypidis Hermann Wittmann Str. 2 69214 Eppelheim Tel.: 06221 /75 99 308 o. 0175 3624546. EMail: Lekishvili@gmx.de Speisekarte
- Ballschule | ASV 1888 Eppelheim e.V.
ASV 1888 Eppelheim e.V. - Ballschule / Inklusion Die Ballschule Heidelberg wurde im September 1998 unter der Leitung von Prof. Dr. Klaus Roth und Dr. Daniel Memmert als Kooperationsprojekt des Instituts für Sport und Sportwissenschaft der Universität Heidelberg, der FT Kirchheim und lokalen Grundschulen gegründet. Sie ist eine Institution, in der Kinder zwischen 5 und 8 Jahren das ABC des Spielens erwerben können. Inhalte "Die heutige 'Einbahnstraßen-Ausbildung' ist weder kind- noch entwicklungsgerecht. Am Anfang müssen verschiedene Wege und Richtungen aufgezeigt werden, das Generalmotto lautet: 'Vielseitiges Spielen macht den Meister!'" (Heiner Brand) " ... Ich war immer ein bewegliches Kind und wenn ein Ball dabei war, egal was für einer, war ich glücklich. Mittags bin ich aus dem Haus und abends heim, ob Regen oder Schnee war nebensächlich. Ich habe einfach gespielt, wie ich Spaß hatte: mal Tischtennis, dann Basketball oder Handball, also alles, was mit Bällen zu tun hatte ..." (Mehmet Scholl) Noch vor nicht allzu langer Zeit haben unsere Kinder das "ABC" des Spielens auf Straßen, Parks oder Bolzplätzen erlernt. Diese vielseitige, natürliche Ballschule gibt es heute bedauerlicherweise so gut wie nicht mehr. Auch die Sportvereine können dafür in der Regel keinen vollständigen Ersatz bieten: Die Kinder werden hier vielfach trainiert, bevor sie selbst spielen lernen. Das hat Nachteile: Kinder sind keine Spezialisten, sondern Allrounder. Einseitige Ausbildungen können dazu führen, dass sie frühzeitig die Lust verlieren und erbringen auch langfristig nicht den erwünschten Erfolg. Die Ballschule des FT Kirchheim und des Institut für Sport und Sportwissenschaft der Universität Heidelberg schafft hier Abhilfe. Der Lehrplan der Ballschule beruht auf neuesten sportwissenschaftlichen und psychologischen Erkenntnissen. In seinem Mittelpunkt steht die Schulung sportspielübergreifender taktischer, koordinativer und technischer Kompetenzen. Ziele Die Ziele der Ballschule, einer Institution, in der Kinder zwischen 5 und 8 Jahren das ABC des Spielens erwerben können, sind: - Ganzheitliche Ausbildung von Kindern in ihrer geistigen, emotionalen und motorischen Entwicklung - Vielseitiges Erleben und Wahrnehmen von Sportspielsituationen - Vermittlung spielübergreifender Fähigkeiten und Fertigkeiten mit dem Ball (z.B. Ballgefühl, Ballkoordination) - Soziale Einbindung in "Sportspielgruppen" Ballschule Heidelberg: Das ABC des Spielens für Kinder - Spaß, Vielseitigkeit, Erfolg "Kicken, werfen, jonglieren, einfach Spaß haben" Trainingszeiten und Übungsleiter:innen Die ASV – Ballschule findet freitags von 16.00 – 17.00 Uhr in der Rudolf-Wild Sporthalle statt. Teilnehmen können Mädchen und Jungen im Alter von 4- 8 Jahren. Spielerisch lernen sie mit Bällen aller Art umzugehen, fangen, werfen, jonglieren. Es werden Wettspiele gemacht, man kann Fußball spielen, mit Hockeyschlägern durch die Halle jagen oder versuchen Bälle in den Basketballkorb zu werfen. Das Trainerteam, Emely Schmitz und Niels Strobel, bemüht sich den Kindern eine spannende, abwechslungsreiche und auch lehrreiche Stunde zu bieten. Die Kinder lernen spielübergreifende Fähigkeiten mit dem Ball, und vielseitiges Erleben und Wahrnehmen von Sportspielsituationen. Ballschultrainerin Emely ist 19 Jahre alt und wird demnächst an der PH studieren. Sie ist bei den ASV Fußball Damen in der Mannschaft und bereitet die Stunde für unsere Kinder immer sehr gut vor. Trainer Niels ist 25 Jahre alt und angehender Grundschullehrer. Er ist sehr sportbegeistert, vor allem Fußball interessiert ihn. Interessierte Eltern können sich unter der Telefonnummer 0160 9280 16 77 bei Ann-Katrin Hönig Informieren.
- Fußball | ASV 1888 Eppelheim e.V.
ASV 1888 Eppelheim e.V. - Abteilung Fußball Willkommen auf der Abteilungsseite des ASV 1888 Eppelheim e.V. - Fußball! Bei uns dreht sich alles um den beliebtesten Sport der Welt. Unser Ziel ist es, die Leidenschaft für Fußball zu teilen, Spieler zu fördern und eine starke Gemeinschaft aufzubauen. Wir bieten Teams für alle Altersgruppen, qualifizierte Trainer, ein ausgezeichnetes Trainingsprogramm und die Teilnahme am Spielbetrieb. Werden Sie Teil unserer Fußballfamilie und erleben Sie die Faszination des Fußballs beim ASV 1888 Eppelheim e.V.. Willkommen beim ASV 1888 Eppelheim e.V. - Abteilung Fußball: Die Heimat für Fußballbegeisterte! Aktuelles Super-Bambinis 29.7.24 Achtung Super-Bambinis: wir trainieren ab dem 13.11.2024 in der Rudolf-Wild-Halle Read More SMACCo-Cup 2023 15.7.23 Eppelheim, 15. Juli 2023 - Es war ein wahres Fußballfest, das sich am vergangenen Wochenende beim ASV 1888 Eppelheim abspielte. Die U10-Junioren sorgten für mitreißende Spiele, spektakuläre Tore und unvergessliche Momente vor den begeisterten Augen der rund 800 Zuschauer. Der SMACCo-Cup 2023 bot ein wahres Feuerwerk an Emotionen, fairen aber kämpferischen Paarungen und unermüdlichem Einsatz trotz der heißen Temperaturen. Read More ASV-Superbambini 8.6.23 ASV-Superbambini trainieren mit Regionalliga Spieler Kevin Krüger Read More Abteilungsleitung Mannschaften Jugend Sponsoring Historie Abteilungsleitung 1. Abteiliungsleiter Achim Scharwatt Klingenweg 21/1 69118 Heidelberg Festnetz: 06221/803256 Fax: 06221/804576 Handy: 0170/3172275 Mail: Scharwatt@t-online.de 0176-83589268 stellv. Abteilungsleiter Andreas Stephan 0176-84823717 Jugendleiter Ingo Brakonier 0176-99776867 stellvertr. Jugendleiterin Isabelle Körber 06221-796775 Schriftführerin Martina Schleich 06221-767838 Kassier Andreas Luksch 0170-3805028 Spielleiter 1. Mannschaft Thorsten Beck Philipp Beisel 06221-765881 Beisitzer Klaus Brückner - Beisitzerin Carmen Brückner - Beisitzer Solveig Becker - Beisitzer Philipp Beisel 0162-9294699 Beisitzerin Miriam Meisel 0177-8898838 Beisitzer Rainer Sturm 06221-7540840 Beisitzer Stefan Schlotthauer 01520-4811021 Beisitzer Andreas Martin 0173-8734272 Beisitzerin Kristin Schleich - Stadionsprecher Andreas Stephan - Platzkassier Andreas Luksch Andreas Martin 06221-7540840 Gesamt-Jugendleiter Stefan Schlotthauer - Platzwart ASV Udo Zimmermann - Förderverein Giovanni Vitali - AH-Leiter Ralf Zeh Abteilung Fussball Mannschaften 1. Mannschaft Saison 2024/25 Hier finden Sie alle Informationen rund um den Kader der Landesliga-Mannschaft des ASV Eppelheim Trainingszeiten: Dienstag ASV Sportplatz 18:45 - 21:00 Uhr Donnerstag ASV Sportplatz 18:45 - 21:00 Uhr Freitag ASV Sportplatz 18:30 - 20:00 Uhr Instagram Facebook Team Spielplan Tabelle Statistiken News Chronik 2. Mannschaft Saison 2024/25 Hier finden Sie alle Informationen rund um den Kader der Kreisklasse B Heidelberg Mannschaft des ASV Eppelheim II Trainingszeiten: Dienstag ASV Sportanlage 19:00 - 20:30 Uhr Donnerstag ASV Sportanlage 19:00 - 20:30 Uhr Facebook Team Spielplan Tabelle Statistiken News Chronik Frauen Saison 2024/25 Hier finden Sie alle Informationen rund um den Kader des Landesliga-Teams der SpG Heidelberger SC 2/ASV Eppelheim Trainingszeiten: Montag HSC Sportplatz 19:30 - 21:00 Uhr Mittwoch ASV Sportplatz 19:00 - 20:30 Uhr Instagram Facebook Kontakt: asv.frauenfussball@t-online.de Team Spielplan Tabelle Statistiken News Archiv Alte Herren Trainingszeiten: Mittwochs 19:30-21:00 Uhr Ort: ASV Sportgelände Ansprechpartner: Ralf Zeh familie-zeh@gmx.net Jugend Jugendfußball beim ASV 1888 Eppelheim: Gemeinsam wachsen, gemeinsam gewinnen! Hier dreht sich alles um die Leidenschaft für den Fußball, die Entwicklung junger Talente und den Teamgeist. Unsere engagierten Trainer fördern nicht nur sportliche Fähigkeiten, sondern auch Fairness und Respekt. Auf und neben dem Platz bieten wir ein vielfältiges Programm, das Training, Spiele und gemeinschaftliche Aktivitäten umfasst. Egal, ob Anfänger oder erfahrener Spieler, bei uns zählt die Begeisterung für den Sport. Tauche ein in eine Welt aus Spannung, Freundschaften und sportlichem Ehrgeiz. Wir sind stolz darauf, junge Menschen auf ihrem Weg zu begleiten und ihnen Werte fürs Leben mitzugeben. Entdecke den Jugendfußball beim ASV 1888 Eppelheim e.V. – hier wird Teamgeist großgeschrieben! Jugendleitung Superbambini E-Jugend C-Jugend A-Jugend Bambini F-Jugend D-Jugend B-Jugend Junionrinnen Jugendleitung eMail: jugendfussball.asveppelheim@gmail.com Jugendleitung Ingo Brakonier 0176-84823717 Stellvertreter/in Isabelle Körber 0176-99776867 Vasif Blazevic 0172-6303373 Kassier Karsten Körber 0177-3103879 Beisitzer/in Alain Cremone 0176-20831672 Chaled Talas Laura Sommer 0160-5565451 Super-Bambinis Jahrgang 2018-2021 Trainer Rainer Baumann Heinz Schuhmacher Klaus Schäfer Klaus Vajda Trainingszeiten: Mittwochs 16:00 - 17:00 Uhr Ort: Rudolf-Wiold-Halle Jahrgaänge: 2021-2019 16-17 Uhr Jahrgänge: ab 2018 17-18 Uhr Ansprechpartner: Rainer Baumann 01522-9701017 rainer1957@gmx.net Bambini (U7) Jahrgang 2017 Trainer Stefan Rebmann s.rebmann@aol.com Trainingszeiten: Mittwochs 16:30 - 17:30 Uhr Ort: ASV Sportgelände F-Jugend (U8 I U9) F1-Jugend (Jg. 2016) Trainer: Isabelle Körber 0176-99776867 Trainingszeiten Montag 17:15 - 18:30 Uhr Freitag 17:00 - 18:30 Uhr Ort: ASV-Sportplatz/Kunstrasen F2-Jugend (Jg. 2017) Trainer: Stefan Rebmann 0175-2924218 Trainingszeiten Mittwoch 16:30 - 17:30 Uhr Freitag 16:00 - 17:00 Uhr Ort: ASV-Sportplatz/Kunstrasen E-Jugend (U10 I U11) E1 I U11 I Jahrgang 2014 Trainer: Luca Cannata 0176-24724660 Trainingszeiten Dienstag 17:00 - 18:30 Uhr Donnerstag 17:00- 18:30 Uhr Ort: ASV-Sportplatz/Kunstrasen E2 I U10 I Jahrgang 2015 Trainer: Karsten Körber 0177-3103879 Trainingszeiten Montag 17:30 - 18:30 Uhr Freitag 17:30 - 19:00 Uhr Ort: ASV-Sportplatz/Kunstrasen D-Jugend (U12 I U13) D1 I U13 I Jahrgang 2012 Trainer: Boris Lennartz 0176-56332510 Aki Gliatis Trainingszeiten Montag 17:00 - 18:30 Uhr Mittwoch 17:00 - 18:30 Uhr Ort: ASV-Sportplatz/Rasen D2 I U12 I Jahrgang 2013 Trainer: Waheed Shafiq 0176-31440234 Trainingszeiten Montag 17:00 - 18:30 Uhr Mittwoch 17:00 - 18:30 Uhr Ort: ASV-Sportplatz/Rasen C-Jugend (U14 I U15) C1 I U15 Jahrgang 2010 Trainer: Vasif Blazevic 0172-6303373 Ingo Sillmann, Andreas Kerber, Andreas Luksch Trainingszeiten Dienstag 17:00 - 19:00 Uhr Donnerstag 17:00 - 19:00 Uhr Ort: ASV-Sportplatz/Kunstrasen C2 I U14 Jahrgang 2011 Trainer: Ingo Brakonier 0176-84823717 Vincent Horn Trainingszeiten Montag 18:30 - 20:00 Ort: ASV-Sportplatz/Rasen Donnerstag 17:15 - 18:45 Ort: TSV Pfaffengrund B-Jugend (U16 I U17) B I U16 I U17 Jahrgang 2008 und 2009 Trainer: Michael Gebhardt 0151-55102445 Roland Roller 0176-21680956 Trainingszeiten Montag 18:30 - 20:00 Uhr Mittwoch 17:30 - 19:00 Uhr Ort: ASV-Sportplatz/Kunstrasen A-Jugend (U18 I U19) A I U18 I U19 Jahrgang 2007 und 2006 Aktuell haben wir keine A-Jugend Mannschaft Juniorinnen Jahrgang 2010 bis 2013 Die Juniorinnen bis 18 Jahre des ASV Eppelheim freuen sich über Nachwuchs und Verstärkung. Kommt in ein tolles Team - kickt zusammen und habt Spaß. Trainer: Laura Sommer 0160 5565451 Marco Pesce 0176 2042 1577 Julia Sommer 0151 2024 8489 Trainingszeiten Mittwoch 17:30 - 19:00 Uhr Freitag 18:30 - 20:00 Uhr Ort: ASV-Sportplatz/Kunstrasen Sponsoring beim ASV 1888 Eppelheim e.V. Über 50 Firmen gehören inzwischen unserem ASV-Sponsoren-Pool an und legen damit die Basis um in Eppelheim weiter guten Fußballsport bieten zu können. Um auf Dauer erfolgreichen Fußballsport anbieten zu können, bedarf es neben vieler ehrenamtlicher Helfer und Helferinnen auch einer finanziellen Grundbasis. Diese kontinuierlich zu pflegen und auszubauen ist eine der Aufgaben, denen ich mich zukünftig als 1. Vorstand unseres ASV-Fördervereins verpflichtet sehe. Falls Sie Interesse haben, unserem ASV-Sponsoren-Pool beizutreten, würde ich mich freuen, wenn Sie sich mit mir in Verbindung setzen. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung Ihr Gio Vitali Kontakt Flyer Werbemöglichkeiten Werbemappe Unser Förderverein Seit über 100 Jahren repräsentiert der ASV 1888 Eppelheim e. V. den Fußballsport in Eppelheim. Vor wenigen Jahren feierte unsere Abteilung den 100. Geburtstag. Über die gesamten Jahrzehnte stellte der ASV sowohl im Jugend- als auch im Herrenbereich hervorragende Fußballteams, die zu den Besten im Fußballkreis Heidelberg zählten und zählen. Ende der 80er Jahre befand sich der ASV-Fußball jedoch in einer kleinen Krise und es stellte sich die Frage, wie man auch in Zukunft guten Fußballsport in Eppelheim bieten könnte. Am 20.2.1990 trafen sich Hans Böhm Albert Stephan Georg Rühle Hans Rühle Fritz Schmitt Horst Schenk Rolf Günther Rudi Hester Josef Pauli im ASV-Clubhaus und gründeten den "Förderkreis Fußball ASV Eppelheim" Bezeichnenderweise setzte sich das das Gründer-Team in erster Linie aus ehemaligen Spielern des 1. Amateurliga-Teams Anfang der 60er Jahre zusammen. Vorrangige Ziele des Förderkreises waren und sind: kompetente Nachwuchsarbeit Ausbau Kooperation mit den Eppelheimer Schulen Etablierung unserer 1. Mannschaft in der Landesliga Heranführen und Einbindung der Jugendlichen in unsere Aktiven-Mannschaften Zum Erreichung der Ziele gewann der Förderkreis nach und nach neue Mitglieder dazu und forcierte das Sponsoring. Inzwischen zählt der Förderkreis über 30 Mitglieder und der Sponsorenkreis konnte auf über 40 Firmen erweitert werden. Auch in Zukunft ist es unsere Hauptaufgabe diesen zu pflegen und weiter auszubauen. Mitgliedsantrag Förderverein Hostorie der Abteilung Fußball 135 Jahre Tradition Bilderserie Aus Tradition in die Zukunft Über 100 Jahre Fußball in Eppelheim Unser „ASV 1888 Eppelheim e. V.", wie wir ihn heute kennen ist nicht in einem Akt entstanden. Seine Wurzeln reichen bis in das 19. Jahrhundert zurück, als mit dem Bedürfnis der Menschen mehr Sport zu betreiben, das Eppelheimer Vereinsleben langsam Gestalt annahm. Die Chronik umfasst die Zeit von der Gründungsversammlung des Fußballclubs „Viktoria 1910" im Mai 1910, über den Zusammenschluss mit dem Fußballclub „Germania" im Jahr 1916, der Integration der Fußballer der im Jahr 1933 ver botenen „ Sportgemeinde der Kopf- und Handarbeiter" bis zur Fußballabteilung des ASV Eppelheim im Jahr 2017. Blättern wir zurück in das Gründungsjahr 1910, in eine Zeit, als "König Fußball" in Deutschland noch keineswegs etabliert war und gerade erst begonnen hatte seinen Siegeszug von England aus über die ganze Welt anzutreten. Mitte des 19. Jahrhunderts führte das gesellschaftliche Bedürfnis nach„körperlichen Ertüchtigung" im kaiserlichen Deutschland zur Gründung von Vereinen mit dem dazugehörigen Sportbetrieb. Das Turnen hatte sich als "nationaler" Sport in Deutschland etabliert. Sport zu treiben war in der damaligen Zeit im Grunde identisch mit dem Turnen. Aber trotz aller Widrigkeiten, die die Einführung des „ausländischen" Fußballs hier zu Lande begleiteten, zählte Deutschland zu den ersten Ländern auf dem europäischen Kontinent, wo „König Fußball" seinen Einzug hielt. Auch in Eppelheim fand der gesellschaftlich verpönte Sport seine Anhänger. Junge, begeisterte Fußballspieler fanden sich zusammen und kickten zunächst auf Ortsstraßen und -plätzen Die „1910er" Am 10. Mai 1910 war es dann soweit: Eine kleine Schar Fußballbegeisterter gründeten im Gasthaus "Zum Löwen" den Fußballclub "Viktoria". Gründungsvorstand wurde Franz Mitsch. Unser langjähriges Ehrenmitglied Ludwig Zimmermann übernahm am 8. Dezember 1910 die Vereinsleitung. Die Fußballspiele wurden auf dem "Löwenwirts-Acker" an der Kirchheimer Straße ausgetragen. Fußball ist heute zum Volkssport geworden. In der damaligen Zeit war die Ausübung des Sports mit vielerlei Schwierigkeiten verbunden und verlangte von den Spielern und der Vereinsleitung viele persönliche Opfer. Wie viel Idealismus zur Ausübung des Fußballsports in der damaligen Zeit erforderlich war zeigt sich auch daran, dass die Spieler ihre Sportbekleidung selbst stellen mussten und meistens nur ein einziger Fußball vorhanden war, der oft noch vor dem Spiel vom damaligen Schuhmachermeister Sieber geflickt werden musste. Auch Sportplätze, wie man sie heute kennt, gab es damals noch nicht und oft wusste man während der Woche noch nicht, wo am Sonntag gespielt werden konnte. So musste beispielsweise längere Zeit auf einem Platz gespielt werden, in dessen Mitte ein Birnbaum stand, der noch zusätzlich zum Gegner umspielt werden musste. Trotz allem hatte der Fußballsport in unserer Stadt bald viele begeisterte Anhänger und tatkräftige Förderer. Innerhalb kurzer Zeit konnte der Verein zwei spielstarke Mannschaften stellen, die schöne Erfolge erringen konnten. Den ersten richtigen Sportplatz hatten die "Eppler Fußballer" 1913 zur Verfügung. Es war unser heutiger Marktplatz. Doch die Freude über den Besitz dauerte nicht lange. Der Ausbruch des 1. Weltkriegs im Jahre 1914 brachte auch dem Fußballclub „Viktoria", wie allen anderen Eppelheimer Vereinen, einen spürbaren Rückgang an aktiven Spielern. Ein großer Teil der Spieler und Mitglieder wurde zum Heeresdienst eingezogen. Die hoffnungsvollen Sportler mussten die Sportkleidung mit der Uniform tauschen. Mit sehr viel Mühe wurde jedoch der Spielbetrieb während der Kriegsjahre so gut es ging aufrechterhalten. Im Jahre 1916 wurde in unserem Ort ein weiterer Fußballverein, der Fußballclub "Germania" im Gasthaus "Zum Hirsch" gegründet. Auch dieser Verein unterhielt einen regen Spielbetrieb und trug zur sportlichen Aufwärtsentwicklung des Eppelheimer Fußballs bei. Nach dem Ende des 1. Weltkrieges schlossen sich im Frühjahr 1919 die Fußballclubs "Viktoria" und "Germania" zur "Fußballvereinigung 1910" zusammen. Wieder fanden sich verantwortungsvolle Männer, die ihre Zeit und ihre Kraft dem Wiederaufbau des neuen Vereins zur Verfügung stellten. Die Generalversammlung zur Gründung der Fußballvereinigung 1910 fand am 9. März 1919 im Gasthaus "Zum Adler" statt. Die neue Vereinsführung hegte große Hoffnung, durch den Zusammenschluss dem Fußballsport in der Gemeinde einen weiteren Auftrieb geben zu können. Die Entwicklung gab den Befürwortern Recht. Der neue Verein hatte bald eine ansehnliche Mitgliederzahl und eine beachtliche Spielstärke aufzuweisen. Am 18. Februar 1920 trat die Fußballvereinigung 1910 dem Süddeutschen Fußball- und Leichtathletikverband bei und nahm an den Verbandsspielen der B-Klasse teil. Auf Anhieb wurden die Meisterschaft und der Aufstieg in die A-Klasse erreicht. Ihre Fußballspiele trugen die 1910er in der Zeit von 1919 bis 1925 auf dem Sportplatz am Schulhaus aus (jetzige Rudolf-Wild-Halle). Ein Highlight im Vereinsgeschehen war der Erwerb eines eigenen Sportplatzes im Jahre 1925 an der Eppelheimer Straße unter dem damaligen ersten Vorsitzenden Jakob Ruppert. Auf dem neuen Platz wurde im gleichen Jahr die Meisterschaft in der A-Klasse erkämpft und auch der Aufstieg in die Kreisliga gelang. Die damalige Spielstärke war bemerkenswert, konnten sogar Mannschaften wie der VfR Mannheim oder SV Waldhof besiegt werden. Selbst der Verlust von so ausgezeichneten Spielern wie Valentin Pfisterer oder Heinrich Stephan und auch der spätere Verlust des eigenen Sportplatzes konnte Dank der engagierten Tätigkeit der übrigen Spieler und Vereinsmitglieder überwunden werden. Die Sportgemeinde der Hand- und Kopfarbeiter 1888 e.V. Die Sportgemeinde der Hand und Kopfarbeiter 1888 e.V. war für die damalige Zeit bereits ein Großverein mit ca. 250 Mitgliedern. Das Sportinteresse konzentrierte sich damals vorwiegend auf die Turner, Athleten und Fußballer. Eine entscheidende Wandlung und ein Meilenstein in der Geschichte unserer Abteilung trat ein, als die Sportgemeinde der Hand- und Kopfarbeiter mit Kaufvertrag vom 19.12.1921 die Grundstücke im Gewann Lochäcker (im Wesentlichen das heutige ASV Sportgelände) mit einem Kaufpreis von 3.500,-- RM erwerben konnte. Es handelte sich hierbei um eine stillgelegte Kiesgrube, im Volksmund "Gänsloch" genannt, weil die Bauern ihre Gänse dort weiden ließen. Ein Gelände mit unzähligen kleinen und großen Steinschutthügeln und dazwischen Wassertümpel. (Der Grundwasserspiegel war damals noch erheblich höher). Heute würde man das Gänsloch als ideales Feucht-Biotop bezeichnen. Ein Eldorado für Wasserfrösche, Laubfrösche, Kröten, alle Arten von Salamander und anderes Getier. Unter der Leitung des im Jahre 1922 zum 1. Vorsitzenden gewählten Maurermeister Jakob Riegler begann dann im Jahre 1925 die zweite große Aktion zur Erstellung eines Sportplatzes. Der Vorstandschaft schwebte schon damals ein Sportzentrum und Erholungsgebiet für die Eppelheimer Bevölkerung vor. Doch was war alles zu tun? Moderne Baumaschinen kannte man noch nicht. Die gesamten Arbeiten mussten von Hand mit Pickel, Schaufeln und Schubkarren ausgeführt werden. Harte Knochenarbeit. Der große Teich vor dem Bahndamm musste zugeschüttet, das Gelände nivelliert, planiert und ein Untergrund für ein gut bespielbares Sportfeld geschaffen werden. Die Fußballabteilung, die ab 1922 im Naturheilgarten ihr eigenes Spielfeld hatte, erlebte ein ständiges Auf und Ab. Die Fußballabteilung stand im Schatten ihrer Konkurrenz, der Fußballvereinigung 1910 Eppelheim, die in einer höheren Klasse spielte. Die Zeiten waren schlecht; denn die zwanziger Jahre waren gar nicht so "Golden", wie sie heute oft dargestellt werden. Überschattet von der Inflation, der Weltwirtschaftskrise und der hohen Arbeitslosigkeit waren dies in dem Maurerdorf Eppelheim für viele Familien schwere Zeiten. Viele waren schon gut daran, wenn sie für Sonntag und Werktage jeweils ein Paar Schuhe besaßen und dann noch Fußballschuhe! Nur Sportbesessene konnten es fertig bringen und sich die Kosten hierfür regelrecht vom Munde absparen. Wie die Alten erzählten war es keine Seltenheit, dass Fußballschuhe in wöchentlichen Raten von 50 Pfennig gekauft wurden. Ende der zwanziger Jahre machte sich ein deutlicher Trend nach oben bemerkbar. Nach Auflösung des Sportvereins der Hand- und Kopfarbeiter im Jahre 1933 war es nahe liegend, dass die Fußballvereinigung 1910, deren Spielfeld durch den Autobahnbau verloren ging, ihren Spielbetrieb auch auf unserem heutigen Vereinsgelände, dem ehemaligen „Gänsloch", fortsetzte. Viele von den Spielern stießen zu unserem Verein und es konnten dadurch wieder mehrere spielstarke Mannschaften aufgestellt und der Spielbetrieb auf dem herrlich gelegenen Sportfeld fortgesetzt werden. In den Jahren 1940 und 1941 konnte jeweils die Kreismeisterschaft errungen werden. Die Helfer beim Sportplatzbau "Gänsloch" Das Aufstiegsteam in die Bezirksliga Als der Krieg 1945 endlich vorbei war hatten wieder viele junge, talentierte Spieler ihr Leben lassen müssen. Diese Lücken waren schwer zu schließen. Trotzdem fanden sich erneut tatkräftige Männer, die im Jahre 1945 den Allgemeinen Sportverein 1888 e.V. gründeten. Damit begann ein neuer Abschnitt im Vereinsgeschehen. In dem neu entstandenen Verein wurden viele Sportarten integriert. Von den verschiedenen Abteilungen konnten jeweils gute sportliche Erfolge verzeichnet werden. Auch die Fußballabteilung konnte sich nach zweimaliger Meisterschaft in die Landesliga durchkämpfen. Nicht zu vergessen sind dabei die großartigen Spiele gegen Jahn Regensburg und VfR Mannheim. Durch erhebliche Spielerverluste bedingt, musste der ASV in der Folgezeit in die Bezirksklasse absteigen. Erneut war der ASV gezwungen, eine komplett neue Mannschaft aufzubauen. Im Jahre 1950 konnte die Fußballabteilung, unter dem damaligen Abteilungsleiter Hans Stotz, ihr 40-jähriges Jubiläum feiern. 1952 errang unsere B-Jugend, unter dem damaligen Jugendleiter Hans Gottenstätter, die Badische Meisterschaft. Das 50-jährige Jubiläum wurde im Jahre 1960 mit dem Erringen der Staffel-Meisterschaft und dem Aufstieg in die 1. Amateurliga gekrönt. Dies gelang unter der bewährten, langjährigen Führung von Abteilungsleiter Rudi Wendlandt, dem Spielausschussvorsitzenden Karl Zeh und unter unserem ehrenamtlichen Trainer Hermann Wittmann. Ein weiterer Höhepunkt war für die Fußballer des ASV Eppelheim die Errichtung des vereinseigenen Clubhauses auf eigenem Gelände in den Jahren 1957/58 unter dem damaligen 1. Vorstand Peter Stotz und dem geschäftsführenden Vorstand Herbert Dehoust Im Jahre 1964 wurde der Anbau von 6 Bundeskegelbahnen unter dem 1. Vorstand Rudi Wendlandt und Schatzmeister Fritz Moses seiner Bestimmung übergeben. Mit dem Bau der Sportstätte, die zum großen Teil in ehrenamtlicher Tätigkeit erstellt wurde, haben sich viele Mitglieder mit goldenen Lettern in die Vereinsgeschichte des ASV eingeschrieben. Die Planung und die Durchführung lag in den Händen des damaligen Vorstandsmitgliedes und Architekten Karl Schuhmacher. Im Jubiläumsjahr 1970 gelang es unserer 1. Mannschaft in der 2. Amateurliga Rhein-Neckar den 2. Tabellenplatz zu erringen. In den Folgejahren konnte an diesen sportlichen Erfolg nur teilweise angeknüpft werden. So belegte das Team von Trainer Manfred Linke am Ende der Verbandsrunde 72/73 den 7. Tabellenplatz, nachdem noch bis 3 Spieltage vor Rundenschluss gegen den Abstieg gekämpft werden musste. Höhepunkt dieser Runde war jedoch das Erreichen des Kreispokalendspiels, bei welchem man sich leider dem klassenhöheren FC Dossenheim geschlagen geben musste. Ein Jahr später konnte man den 3. Tabellenplatz vermelden. Helmut Fritz aus Plankstadt ersetzte in der Saison 74/75 Manfred Linke, der 3 Jahre in Eppelheim als Trainer tätig war, und konnte in seiner ersten Saison einen großartigen 2. Tabellenplatz knapp hinter dem FV 03 Ladenburg erreichen. Trainer Hans Peter Dörr löste in der entscheidenden Runde zur Qualifikation Trainer Fritz ab und es wurde das ausgegebene Ziel, Verbleib in der eingleisigen 2. Amateurliga, knapp erreicht. Die darauf folgende Saison markierte einen Tiefpunkt in unserer Abteilungsgeschichte. Unter Trainer Nestor Hüttenrauch musste der bittere Gang in die Bezirksliga Heidelberg/Sinsheim gegangen werden. Die darauf folgenden Jahre spielte die 1. Mannschaft eine gute Rolle in der neuen Klasse, ohne jedoch ernsthaft um den Aufstiegsplatz mitspielen zu können. Die achtziger Jahre waren bei den Platzierungen ein ständiges auf und ab, in der Runde 1983/84 drohte sogar der Abstieg in die A-Klasse. Nachdem die Sportanlage nicht mehr den zeitgemäßen Erfordernissen entsprach und die Mängel aller drei Eppelheimer Sportanlagen auch in einem von der Gemeinde Eppelheim in Auftrag gegebenen Sportstätten-Gutachten zum Ausdruck kamen entschloss sich die Gemeinde Eppelheim zur stufenweise Sanierung aller Eppelheimer Sportplätze. Am 19.11.1986 konnte die Einweihung der neuen Sportplatzanlage mit Kunstrasen-Spielfeld, Kunststoff-Rundlaufbahn, Leichtathletikanlagen und neuer Trainingsbeleuchtung zur großen Freude aller Sportler stattfinden. Die Kosten von ca. 2 Millionen DM wurden von der Gemeinde Eppelheim, dem Rhein-Neckar-Kreis und dem Land Baden-Württemberg getragen. Das Einweihungs-Fußballspiel fand zwischen unserem ASV und dem Oberliga-Meister SV Sandhausen statt. In der Saison 91/92 geschah das, womit niemand der Verantwortlichen gerechnet hatte: Nach einer völlig verkorksten Saison musste der ASV den Gang in die A-Klasse antreten. Glücklicherweise zeigte die Abteilungsleitung bei den Neuverpflichtungen ein feines Händchen und nach einem Jahr der Konsolidierung gelang Trainer Horst Bender mit nur einer Niederlage in der gesamten Saison der Wiederaufstieg in die Bezirksliga. In den folgenden Jahren konnte sich der ASV nicht zwingend als Spitzenmannschaft in dieser Klasse etablieren. Im Jahr 1999 wurde die Realisierung eines lang gehegten Wunsches umgesetzt und der in die Jahre gekommene Kunstrasenplatz durch einen Naturrasenplatz ersetzt. Die Verpflichtung von Spielertrainer Rainer Wild in der Saison 2002/2003 brachte den erhofften Aufschwung. Aus einem potentiellen Abstiegskandidaten, der sich in der vorausgegangenen Runde nur knapp in der Relegation gegen den BSC Mückenloch durchsetzen konnte, formte er in kurzer Zeit ein Team, das in den folgenden Jahren immer um den Aufstieg mitspielte und in der Saison 2002/2003 nur knapp in den Relegationsspielen am ersehnten Aufstieg in die Landesliga scheiterte. Zur Runde 2007/2008 übernahm Demir Duric das Trainerzepter beim ASV und es gelang ihm, worauf die ASV-Fans 30 lange Jahre warten mussten: Im Jahr 2009 konnte der Aufstieg in die Landesliga gefeiert werden. Aufgrund der großen Nachfrage im Bereich Mädchen-Fußball wurden im Herbst 2009 von den Vereinsverantwortlichen Nägel mit Köpfen gemacht und schon im Frühjahr 2010 konnten zwei Mädchen-Teams in die Runde geschickt werden. 2013 ging erstmalig ein Frauenteam an den Start. Die Mädchen- und Frauenteams sind inzwischen ein fester Bestandteil unserer Abteilung und haben Dank ihrer engagierten Trainer- und Trainerinnen schon so manche Meisterschaft in ihren Ligen eingefahren. Im Herrenbereich entwickelte sich in den Folgejahren unter Trainer Andreas Stober und später unter Markus Schmid, der viele neue Ideen nach Eppelheim brachte, der ASV zu einem gestandenen Landesliga-Team. In der letzten Saison 2016/2017 legte das Team vom aktuellen Trainer Daniel Mingrone eine fulminante Runde hin und scheiterte nur knapp am Relegationsplatz zur Verbandsliga. Diese Sasion ist eine Platzierung unter den Top 3 angesagt. Neben dem momentanen sportlichen Höhenflug, wurde im Juli 2017 eine zukunftsweisende Entscheidung vom Gemeinderat Eppelheim gefällt: Das ASV Sportgelände wird dank einer großzügigen Spende der Dietmar Hopp-Stiftung komplett umgebaut. Neben einem Naturrasenspielfeld wird noch ein zusätzlicher Kunstrasenplatz in das ehemalige Gänsloch intgegriert. Hier endet vorläufig die Chronik des ASV Eppelheim Abteilung Fußball. Zur Bildgalerie 100 Jahre ASV Unsere Sponsoren Brillenmacher spendet neue Trikots für die Eppelheimer Fussballmädels Am Wochenende fand auf dem ASV Sportplatz das letzte Heimspiel unserer erstmals gemeldeten C Juniorinnen Mannschaft gegen Ketsch statt. Im Rahmen dieses Anlasses wurde den Mädels ein neuer Trikotsatz übergeben. Sponsorin ist Frau Jennifer Jensen, Inhaberin des Brillenmacher Geschäftes in der Hauptstrasse 53, Eppelheim. Sie lies es sich zu diesem Anlass auch nicht nehmen die Trikots persönlich, verbunden mit motivierenden Wünschen, an die Mannschaft zu überreichen. Als Dankeschön gab es ein von der Mannschaft unterzeichnetes Trikot. Viel Glück unseren Mädels und nochmals ein grosses herzliches Dankeschön an Frau Jensen. Filialen des Brillenmachers finden Sie auch in Plankstadt, Ketsch und Brühl.
- Satzung | ASV 1888 Eppelheim e.V.
ASV 1888 Eppelheim e.V. - Satzung Die Satzung ist das rechtliche Grunddokument eines Vereins und definiert dessen Zweck, Struktur und Regeln. Sie schafft Klarheit und Transparenz, regelt die Rechte und Pflichten der Mitglieder und des Vorstands. Die Satzung dient als Leitfaden für den Vereinsbetrieb und stellt sicher, dass der Verein ordnungsgemäß geführt wird und seinen Zielen gerecht wird. Sie ist unerlässlich, um den rechtlichen Rahmen des Vereins festzulegen und ein verlässliches Fundament für die Vereinsarbeit zu schaffen. Die Vereinssatzung: Grundpfeiler für Transparenz und erfolgreiche Vereinsarbeit Downloads Satzungsordnung Unsere Satzungsordnung legt die Organisationsstruktur und Arbeitsweise des Vereins fest, für transparente und effiziente Vereinsführung. Download Beitragsordnung In unserer Beitragsordnung finden Sie Informationen zu Mitgliedsbeiträgen, Zahlungsmodalitäten und möglichen Ermäßigungen. (Aktuelle Beiträge ) Download Ehrungsordnung Die Ehrungsordnung würdigt besondere Leistungen und Engagement unserer Mitglieder, und fördert ein motivierendes Vereinsklima. Download SATZUNGSRECHT des Allgemeinen Sportvereins 1888 Eppelheim e.V. Satzung A. Allgemeines § 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr § 2 Zweck des Vereins § 3 Gemeinnützigkeit, Neutralität § 4 Verbandsmitgliedschaften B. Vereinsmitgliedschaft § 5 Mitgliedschaften § 6 Erwerb der Mitgliedschaft § 7 Beendigung der Mitgliedschaft § 8 Ausschluss aus dem Verein C. Rechte und Pflichten der Mitglieder § 9 Beiträge § 10 Ordnungsgewalt des Vereins § 11 Stimmrecht und Wählbarkeit D. Organe des Vereins § 12 Vereinsorgane § 13 Ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlung § 14 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung § 15 Hauptvorstand § 16 Aufgaben und Zuständigkeiten des Hauptvorstands § 17 Vorstand gem. § 26 BGB § 18 Gesamtvorstand § 19 Ehrenrat § 20 Ausschüsse § 21 Beschlussfassung, Protokollierung § 22 Abteilungen E. Vereinsjugend § 23 Vereinsjugend F. Sonstige Bestimmungen § 24 Satzungsänderungen § 25 Vereinsordnungen § 26 Einkünfte und Ausgaben § 27 Vermögen und Haftung § 28 Kassenprüfung G. Schlussbestimmungen § 29 Auflösung des Vereins und Vermögensanfall § 30 Gültigkeit dieser Satzung, Schlussbestimmungen Jugendordnung § 1 Präambel § 2 Ziele § 3 Aufgaben § 4 Organe § 5 Jugendversammlung, Stimmrecht und Wählbarkeit § 6 Jugendausschuss § 7 Jugendvorstand § 8 Jugendkasse § 9 Übergeordnete Regelungen § 10 Beschlussfassung, Inkrafttreten der Jugendordnung § 11 Gültigkeit dieser Ordnung, Schlussbestimmungen Beitragsordnung § 1 Präambel § 2 Finanzmittel § 3 Zahlweise, Zahlungsart § 4 Mahnwesen § 5 Ausnahmeregelung § 6 Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge § 7 Gültigkeit dieser Ordnung, Schlussbestimmungen Ehrungsordnung § 1 Ehrenzeichen § 2 Ehrenvorsitzender § 3 Ehrenmitglieder § 4 Vereinsverdienstnadel, Vereins-Ehrenring § 5 Ehrennadel § 6 Verleihung von Ehrungen § 7 Ehrenurkunde § 8 Widerruf § 9 Gültigkeit dieser Ordnung, Schlussbestimmungen Satzung A. Allgemeines § 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Allgemeiner Sportverein 1888 Eppelheim e. V. 2. Sitz des Vereins ist Eppelheim. 3. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Heidelberg unter Reg.Nr. 62 eingetragen. 4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck des Vereins 1. Vereinszweck a) Der Verein bezweckt die Pflege der Leibesübungen auf breiter Grundlage und die Förderung des Sports als Mittel zur Erhaltung der Gesundheit und als Möglichkeit für insbesondere junge Menschen, ihr Leistungsvermögen zu erproben. b) Der Verein fördert den Leistungssport auf allen Ebenen und widmet sich insbesondere auch dem Freizeit- und Breitensport. c) Der Verein bezweckt die Pflege und Förderung der allgemeinen Jugendarbeit. 2. Der Vereinszweck wird erreicht durch: a) Abhalten von regelmäßigen Trainingsstunden. b) Durchführung eines leistungsorientierten Trainingsbetriebes. c) Aufbau eines umfassenden Trainings- und Übungsprogramms für alle Bereiche, einschließlich des Freizeit- und Breitensports. d) Teilnahme an sportspezifischen und auch übergreifenden Sport- und Vereinsveranstaltungen. e) Durchführung von allgemeinen Jugendveranstaltungen und -Maßnahmen. f) Beteiligung an Turnieren und Vorführungen, sportlichen Wettkämpfen. § 3 Gemeinnützigkeit, Neutralität 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung. 2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden. 3. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 4. Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein keinen Anspruch am Vereinsvermögen. 5. Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral. Er tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegen. 6. Jedes Amt im Verein ist Frauen und Männern zugänglich. Satzungen und Ordnungen des Vereins gelten in ihrer sprachlichen Fassung für Frauen und Männer gleichermaßen. § 4 Verbandsmitgliedschaften 1. Der Verein ist Mitglied im Badischen Sportbund Nord e.V. und in den in Frage kommenden Fachverbänden. 2. Der Verein erkennt die Satzungen, Ordnungen und Wettkampfbestimmungen der Verbände nach Absatz 1 als verbindlich an. 3. Die Mitglieder des Vereins unterwerfen sich durch ihren Beitritt zum Verein den maßgeblichen Satzungen, Ordnungen und Wettkampfbestimmungen der Verbände nach Absatz 1. Soweit danach Verbandsrecht zwingend ist, überträgt der Verein seine Ordnungsgewalt auf den jeweiligen Verband nach Absatz 1. B. Vereinsmitgliedschaft § 5 Mitgliedschaften 1. Mitglied des Vereins können nur natürliche oder juristische Personen werden. 2. Der Verein besteht aus: a) Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, b) Erwachsenen nach Vollendung des 18. Lebensjahres, c) Ehrenmitgliedern 3. Minderjährige bedürfen zum Erwerb der Mitgliedschaft der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt automatisch ein Übergang in die Mitgliedschaft für Erwachsene. 4. Ehrenmitglieder sind Personen, die auf Vorschlag der Hauptvorstandschaft durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen ernannt wurden. Ehrenmitglieder müssen sich um die Förderung des Vereins und des Sports in besonderer Weise verdient gemacht haben. § 6 Erwerb der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Hauptvorstand zu richten. 2. Der Aufnahmeantrag eines beschränkt Geschäftsfähigen oder Geschäftsunfähigen ist von dem/den gesetzlichen Vertreter(n) zu stellen. 3. Über die Aufnahme entscheidet der Hauptvorstand durch Beschluss. Mit Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft. Das Mitglied erhält eine schriftliche Aufnahmebestätigung. 4. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden. § 7 Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft endet durch a) Austritt aus dem Verein (Kündigung), b) Streichung von der Mitgliederliste, c) Ausschluss aus dem Verein oder d) Tod des Mitglieds bzw. Erlöschen der Rechtsfähigkeit der juristischen Person. 2. Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Hauptvorstand. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten erklärt werden. 3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Hauptvorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung an die zuletzt dem Verein bekannte Adresse mit der Zahlung von Beiträgen in Verzug ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn nach der Absendung der zweiten Mahnung ein Monat verstrichen ist und in dieser Mahnung ausdrücklich die Streichung angedroht wurde. Der Beschluss des Hauptvorstandes über die Streichung soll dem Mitglied mitgeteilt werden. 4. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt. § 8 Ausschluss aus dem Verein 1. Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied in grober Weise den Interessen des Vereins und seiner Ziele zuwiderhandelt und ein wichtiger Grund gegeben ist. 2. Über den Ausschluss entscheidet der Hauptvorstand auf Antrag. Zur Antragstellung ist jedes Mitglied berechtigt. 3. Der Ausschließungsantrag ist dem betreffenden Mitglied samt Begründung mit der Aufforderung zuzuleiten, sich binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich zu erklären. Nach Ablauf der Frist ist unter Berücksichtigung der etwa eingegangenen Äußerung des Mitglieds zu entscheiden. 4. Der Hauptvorstand entscheidet mit einer 2/3-Mehrheit. 5. Der Ausschließungsbeschluss wird sofort mit Beschlussfassung wirksam. 6. Der Beschluss des Hauptvorstandes ist dem Mitglied schriftlich mit Gründen mitzuteilen. 7. Gegen den Ausschließungsbeschluss steht dem betroffenen Mitglied das Rechtsmittel der Beschwerde zu. Diese ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung der Entscheidung schriftlich an den Hauptvorstand zu richten. Sie ist zu begründen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. 8. Über die Beschwerde entscheidet der Ehrenrat. 9. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt unberührt. C. Rechte und Pflichten der Mitglieder § 9 Beiträge 1. Es sind ein Mitgliedsbeitrag und eine - soweit von der Beitragsordnung festgelegt - Aufnahmegebühr zu leisten. 2. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und der Aufnahmegebühr sowie deren Zahlweise wird vom Hauptvorstand mit Genehmigung durch die Mitgliederversammlung festgesetzt und in der Beitragsordnung festgehalten. 3. Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühr sind jeweils im voraus zu entrichten. 4. Die Beitragshöhe kann nach Mitgliedergruppen/Abteilungen unterschiedlich festgesetzt werden. Die Unterschiede müssen sachlich gerechtfertigt sein. 5. Der Hauptvorstand kann in begründeten Einzelfällen Beitragsleistungen und -pflichten ganz oder teilweise erlassen oder stunden. 6. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Für die passive Mitgliedschaft kann die Beitragsordnung besondere Beitragsregelungen festlegen. § 10 Ordnungsgewalt des Vereins 1. Jedes Mitglied verpflichtet sich, gegebenenfalls einem gegen das Mitglied eingeleiteten Ordnungsverfahren vor dem dafür satzungsrechtlich bestimmten Organ zu unterwerfen. Dies nach Maßgabe beschlossener Vereinsordnungen oder im Hinblick auf Verbandsordnungen/Richtlinien entsprechend § 4. 2. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich einer Ladung eines Ordnungsorgans Folge zu leisten und vor ihm wahrheitsgemäß auszusagen. 3. Gleiches gilt für Verfahren nach § 8 der Satzung. 4. Sollte es zwischen dem Verein und einem Mitglied zu Streitigkeiten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis kommen, ist zunächst eine Klärung mit dem Hauptvorstand herbeizuführen. Gegen eine Entscheidung des Hauptvorstandes hat das betroffene Mitglied das Recht den Ehrenrat anzurufen. § 11 Stimmrecht und Wählbarkeit 1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr an. Jüngere Mitglieder können an der Mitgliederversammlung und den Abteilungsversammlungen teilnehmen. 2. Als Vorstandsmitglieder sind Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr an wählbar. D. Organe des Vereins § 12 Vereinsorgane 1. Die Organe des Vereins sind: a) die Mitgliederversammlung, b) der Hauptvorstand, c) der Vorstand nach § 26 BGB, d) der Gesamtvorstand, e) der Ehrenrat. 2. Die Mitglieder der Organe und Gremien des Vereins sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Die ihnen entstehenden Auslagen und Kosten werden ersetzt. Der hauptvorstand kann im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten für die Ausübung von Vereinsämtern eine angemessene Vergütung und / oder eine angemessene Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26 a EStG beschließen. § 13 Ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste gesetzgebende Organ des Vereins. 2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal jährlich statt. Die Einberufung erfolgt im ersten Vierteljahr nach Schluss des Geschäftsjahres durch den Hauptvorstand per Aushang im Vereinsheim (Schwarzes Brett) und durch das für die Veröffentlichungen des Vereins bestimmte Blatt (amtliches Mitteilungsblatt). Zwischen dem Tag der Einberufung und der Mitgliederversammlung muss eine Frist von zwei Wochen liegen. Die Tagesordnung, die der Hauptvorstand festlegt, ist der Einladung beizufügen. 3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist. Absatz 2 gilt entsprechend. Das Minderheitenverlangen ist von mindestens 20 % der Vereinsmitglieder zu stellen. 4. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. 5. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem anderen Mitglied des Hauptvorstandes geleitet. 6. Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen per Handzeichen. Wenn der Antrag auf geheime Abstimmung gestellt wird, entscheidet darüber die Mitgliederversammlung. 7. Anträge zur Mitgliederversammlung können vom Hauptvorstand und von den Mitgliedern eingebracht werden. Sie müssen eine Woche vor der Versammlung dem Hauptvorstand schriftlich mit Begründung vorliegen. 8. Für die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen zur Beratung und Beschlussfassung ist die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Als Dringlichkeitsanträge sind nur solche Anträge zulässig, die ihrer Natur nach nicht fristgerecht eingereicht werden konnten. Satzungsänderungen oder Auflösungsanträge sind von dieser Regelung grundsätzlich ausgeschlossen. 9. Weitere Einzelheiten können vom Hauptvorstand in einer Geschäftsordnung geregelt werden. § 14 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist ausschließlich in folgenden Vereinsangelegenheiten zuständig: a) Entgegennahme des Jahresberichts des Hauptvorstandes. b) Entlastung des Hauptvorstandes. c) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Hauptvorstandes. d) Wahl der Kassenprüfer. e) Änderung der Satzung. f) Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden. g) Beschlussfassung über eingereichte Anträge. h) Verabschiedung von Vereinsordnungen, soweit diese nicht nach Satzung oder Beschluss der Mitgliederversammlung in den Zuständigkeitsbereich des Hauptvorstandes fallen. i) Beschlussfassung über die Auflösung oder Fusion des Vereins. § 15 Hauptvorstand 1. Der Hauptvorstand des Vereins besteht aus: a) dem 1. Vorsitzenden, b) zwei stellvertretende Vorsitzende, c) dem Schatzmeister, d) drei bis fünf Beisitzer, e) dem Ehrenvorsitzenden, f) dem Jugendleiter, g) dem Schriftführer, h) dem Pressewart. 2. Eine Personalunion bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung. 3. Der Hauptvorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Hauptvorstand bleibt auch nach Ablauf der Amtszeit im Amt, bis ein neuer Hauptvorstand gewählt ist. Abwesende können gewählt werden, wenn sie ihre Bereitschaft zur Annahme des Amtes vorher schriftlich erklärt haben. 4. Scheidet ein Mitglied des Hauptvorstandes vorzeitig aus, so kann der Hauptvorstand für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen einen Nachfolger bestimmen. 5. Die Mitglieder des Hauptvorstandes haben in der Vorstandssitzung je eine Stimme. 6. Sitzungen des Hauptvorstandes werden durch den 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von den beiden Stellvertretern einberufen. 7. Der Hauptvorstand kann sich eine Geschäftsführung bestellen. 8. Der Jugendleiter wird von der Jugendversammlung gewählt und ist durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen. § 16 Aufgaben und Zuständigkeiten des Hauptvorstands 1. Der Hauptvorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind. 2. Der Hauptvorstand hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung, b) Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung, c) Buchführung, Erstellung des Jahresberichts und der Jahresrechnung, d) Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern, e) Streichung von Mitgliedern aus der Mitgliederliste, f) Ausschluss von Mitgliedern. § 17 Vorstand gem. § 26 BGB 1. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. 2. Der 1. Vorsitzende hat Alleinvertretungsrecht; die beiden stellvertretenden Vorsitzenden vertreten den Verein gemeinsam. § 18 Gesamtvorstand 1. Der Gesamtvorstand besteht aus: a) dem Hauptvorstand b) den Abteilungsleitern c) dem 2. Schatzmeister d) dem 2. Schriftführer e) dem Vorsitzenden etwaiger Ausschüsse, mit Ausnahme des Wahlausschusses. § 19 Ehrenrat 1. Er besteht aus einem Vorsitzenden und vier Mitgliedern. Seine Mitglieder sind nach Möglichkeit aus den Ehrenmitgliedern des Vereins auszuwählen. Der Ehrenrat wird auf jeweils 2 Jahre gewählt, Wiederwahl ist zulässig. § 20 Ausschüsse 1. Der Hauptvorstand ist berechtigt, für den ordnungsgemäßen Ablauf der Vereinsverwaltung nach Bedarf Ausschüsse einzusetzen. 2. Die Zahl der Mitglieder der Ausschüsse wird vom Hauptvorstand bestimmt. § 21 Beschlussfassung, Protokollierung 1. Alle Organe des Vereins fassen ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit diese Satzung keine andere Regelungen vorsieht. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen. 2. Alle Beschlüsse der Organe sind schriftlich zu protokollieren und vom jeweiligen Protokollführer und vom Leiter der Versammlung zu unterzeichnen. § 22 Abteilungen 1. Für die im Verein betriebenen Sportarten bestehen Abteilungen oder werden im Bedarfsfalle durch Beschluss des Hauptvorstandes gegründet oder aufgelöst. 2. Die Abteilung wird durch ihren Abteilungsleiter, den Stellvertreter und weitere Mitarbeiter, denen besondere Aufgaben übertragen sind, geleitet. 3. Abteilungsleiter, Stellvertreter und Mitarbeiter werden von der Abteilungsversammlung gewählt. Die Wahlen erfolgen alle zwei Jahre nach dem Prinzip der Vorstandswahlen. Die Abteilungsleitung ist gegenüber den Organen des Vereins verantwortlich und auf Verlangen jederzeit zur Berichterstattung verpflichtet. E. Vereinsjugend § 23 Vereinsjugend 1. Die jugendlichen Mitglieder des Vereins bilden die Vereinsjugend. Die Vereinsjugend gibt sich im Rahmen dieser Satzung eine Jugendordnung, die der Genehmigung durch den Gesamtvorstand bedarf. 2. Die Jugendordnung regelt die Jugendarbeit des Vereins in Inhalt, Form und Organisation. F. Sonstige Bestimmungen § 24 Satzungsänderungen 1. Über Satzungsänderungen entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen. 2. Anträge auf Satzungsänderungen müssen mindestens ein Monat vor der Mitglieder¬versammlung beim 1. Vorsitzenden oder bei einem der beiden stellvertretenden Vorsitzenden eingegangen sein. § 25 Vereinsordnungen 1. Der Hauptvorstand ist ermächtigt u. a. folgende Vereinsordnungen bei Bedarf zu erlassen: a) Ehrenordnung, b) Beitragsordnung, c) Finanzordnung, d) Geschäftsordnung. 2. Vereinsordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung. § 26 Einkünfte und Ausgaben 1. Die Einkünfte des Vereins bestehen aus: a) Beiträgen und evtl. Aufnahmegebühren der Mitglieder, b) Einnahmen aus Wettkämpfen sowie sonstigen Vereinsveranstaltungen, c) freiwilligen Spenden, d) sonstigen Einnahmen. 2. Die Ausgaben des Vereins bestehen aus: a) Verwaltungsausgaben, b) Aufwendungen im Sinne des § 2. 3. Für außergewöhnliche Aufwendungen und Anschaffungen sowie Baulichkeiten ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung einzuholen. Dies gilt nicht für Maßnahmen, die zur Instandhaltung des Vereinsvermögens und zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs notwendig sind. § 27 Vermögen und Haftung 1. Für sämtliche Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschließlich das Vereinsvermögen, welches aus dem Kassenbestand und sämtlichen Inventar besteht. 2. Überschüsse aus allen Veranstaltungen gehören dem Vereinsvermögen. 3. Der Verein haftet gegenüber seinen Mitgliedern nicht für die bei den sportlichen Veranstaltungen etwa auftretenden Unfällen oder Diebstähle auf den Sportplätzen und in den Räumen des Vereins. Der Unfall- und Haftpflichtschutz ist durch den Badischen Sportbund und den infrage kommenden Fachverbänden im Rahmen eines Versicherungsvertrags gewährleistet. § 28 Kassenprüfung 1. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer, die nicht dem Hauptvorstand oder einem sonstigen Vereinsorgan angehören dürfen. 2. Die Amtszeit der Kassenprüfer entspricht der des Hauptvorstandes. Wiederwahl ist zulässig. 3. Die Kassenprüfer prüfen mindestens einmal jährlich die gesamte Vereinskasse und Jugendkasse mit allen Konten, Buchungsunterlagen und Belegen und erstatten dem Hauptvorstand und der Mitgliederversammlung darüber einen Prüfungsbericht. G. Schlussbestimmungen § 29 Auflösung des Vereins und Vermögensanfall 1. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. 2. Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind im Falle der Auflösung der 1. Vorsitzende und die zwei stellvertretenden Vorsitzenden als Liquidatoren des Vereins bestellt. 3. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Eppelheim, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke und im Interesse des Sports zu verwenden hat. § 30 Gültigkeit dieser Satzung, Schlussbestimmungen 1. Die Änderung dieser Satzung vom 11.03.2005 bezogen auf § 12 Vereinsorgane wurde durch die Mitgliederversammlung am 26.03.2010 beschlossen. 2. Die Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. 3. Die bisherige Satzung des Vereins tritt zu diesem Zeitpunkt damit außer Kraft. Eigenhändige Unterschriften: 1. _______________________________ 2. _______________________________ (Ort, Datum) 3. _______________________________ Jugendordnung § 1 Präambel 1. Zur Vertretung und Wahrnehmung jugendspezifischer Interessen und Bedürf¬nisse, insbesondere zur Organisation und Durchführung sportart¬übergreifender Jugendarbeit bilden die Jugendlichen des „Allgemeinen Sportvereins 1888 Eppelheim e.V.“ – kurz: ASV – die Vereinsjugend. 2. Zur Vereinsjugend gehören alle Mitglieder vom vollendeten 7. bis zum voll¬endetem 18. Lebensjahr sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter in der Jugendarbeit des ASV. § 2 Ziele 1. Die Vereinsjugend gibt den jugendlichen Mitgliedern des Vereins Hilfe bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Sie fördert die sportliche Betätigung und das soziale Verhalten der Jugendlichen. Sie pflegt den Gemeinschaftssinn, die internationale und nationale Verständigung verschiedener Bevölkerungsgruppen. § 3 Aufgaben 1. Aufgaben der Vereinsjugend sind unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtstaates: a) Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit b) Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude c) Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der modernen Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeit zur Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge § 4 Organe 1. Organe der Vereinsjugend sind a) die Jugendversammlung b) der Jugendausschuss c) der Jugendvorstand § 5 Jugendversammlung, Stimmrecht und Wählbarkeit 1. Die Vereinsjugend wählt in einer Jugendversammlung: a) den Jugendleiter b) den stellvertretenden Jugendleiter c) den Jugendkassenwart 2. Kraft Amtes gehören diesem Organ die jeweiligen Abteilungsjugendleiter an. 3. Die Jugendversammlung tritt mindestens einmal jährlich vor der Jahreshauptversammlung des ASV zusammen. Sie wird mindestens 2 Wochen vorher einberufen. Jede ordnungsgemäß einberufene Jugendversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig. 4. Stimmberechtigt in der Jugendversammlung sind alle Mitglieder gem. § 1: ab vollendetem 10. Lebensjahr. Wählbar sind Mitglieder des ASV ab vollendetem 18. Lebensjahr. 5. Wiederwahl ist zulässig. § 6 Jugendausschuss 1. Der Jugendausschuss besteht aus a) Jugendleiter b) Stellvertreter c) Jugendkassenwart d) Jugendleiter der einzelnen Abteilungen 2. Der Jugendleiter/die Jugendleiterin im Verhinderungsfall sein Stellvertreter/ihre Stellvertreterin vertreten die Vereinsjugend gegenüber den Organen des ASV und gegenüber Dritten. Er/Sie ist stimmberechtigtes Mitglied im Hauptvorstand des ASV. § 7 Jugendvorstand 1. Der Jugendvorstand besteht aus a) Jugendleiter b) Stellvertreter c) Jugendkassenwart 2. Der Jugendvorstand führt die laufenden Geschäfte der Vereinsjugend. Er hat alle Aufgaben wahrzunehmen, die nach der Jugendordnung oder Satzung des Vereins nicht anderen Organen des ASV 1888 Eppelheim e.V. vorbehalten sind. Er ist beschlussfähig wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind. 3. Die Mitglieder des Jugendvorstands werden von der Jugendversammlung auf zwei Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Jugendvorstands im Amt. § 8 Jugendkasse 1. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben gem. § 3 verfügt die Vereinsjugend über eigene Finanzmittel. Sie wirtschaftet selbständig und eigenverantwortlich mit dem vom Verein zur Verfügung gestellten Finanzmitteln sowie zweckbestimmten Zu¬schüssen, Spenden und sonstigen Einnahmen. Die Vereinsjugend ist verant¬wortlicher Empfänger der Zuschüsse der jugendpflegerische Maßnahmen. 2. Der Nachweis über die sachgerechte Verwendung der Mittel erfolgt innerhalb der Jugendversammlung. Dem Hauptvorstand des ASV oder dem/der vom Verein besonders Beauftragten gegenüber ist die Jugendabteilung rechen¬schaftspflichtig. Ihm/Ihr ist jederzeit Einblick in die Kassen- und Nachweis¬führung zu geben. § 9 Übergeordnete Regelungen 1. Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten die jeweiligen Bestimmungen der Vereinssatzung. Dies gilt insbesondere für die Bestimmungen der Satzung über den Vereinszweck und die Gemeinnützigkeit. 2. In Streitfällen geht die Vereinssatzung der Jugendordnung vor. § 10 Beschlussfassung, Inkrafttreten der Jugendordnung 1. Die Jugendordnung wird in einer Jugendversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und bedarf ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung des ASV mit einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder. Dasselbe gilt für Änderungen der Jugendordnung. Die Jugendordnung tritt am Tag nach der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung des ASV in Kraft. § 11 Gültigkeit dieser Ordnung, Schlussbestimmungen Eppelheim, den 4. März 2005. Beschlossen in der Jugendversammlung des ASV vom 4. März 2005. Zur Bestätigung in der Mitgliederversammlung am 11. März 2005. Anmerkung: Der Einfachheit halber ist im gesamten Text der Jugendordnung bei Personen immer die männliche Form gewählt worden. Gemeint ist immer männliche oder weibliche Mitglieder beziehungsweise Personen. Beitragsordnung § 1 Präambel 1. Die Beitrags- und Finanzordnung regelt die Pflicht der Vereinsmitglieder zur Entrichtung barer Leistungen (Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren, Umlagen) an den Verein. § 2 Finanzmittel 1. Die zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins notwendigen Mittel werden durch Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren, Umlagen, Sammlungen und Spenden aufgebracht. 2. Die Höhe der Beiträge und Aufnahmegebühren werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. 3. Zur Deckung eines außerordentlichen Finanzbedarfs kann die Mitglieder¬versammlung beschließen, dass die Mitglieder zu Umlagen herangezogen werden. Die Höhe der Umlagen darf den Jahresbeitrag eines Mitglieds nicht überschreiten. 4. Die Pflicht zur Leistung von Umlagen kann im Geschäftsjahr nur einmal auferlegt werden. 5. Ehrenmitglieder sind von jeglicher Beitragszahlung mit Ausnahme zur Zahlung von Umlagen befreit. § 3 Zahlweise, Zahlungsart 1. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, auch wenn er in halbjährlichen Teilbeträgen erhoben wird. 2. Bargeldlose Zahlung wird empfohlen. 3. Für Mitglieder, die während des Geschäftsjahres dem Verein beitreten, ermäßigt sich der Beitrag entsprechend und ist auf volle Kalendermonate aufzurunden. § 4 Mahnwesen 1. Wird die mit Bankeinzug eingezogene Forderung des Vereins von der Bank des Mitgliedes nicht eingelöst oder retourniert oder die Forderung sonst wie nicht fristgerecht beglichen (Rechnungszahler), wird das Mitglied von der Geschäfts¬stelle schriftlich angemahnt. Die dadurch entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Mitglieds. § 5 Ausnahmeregelung 1. Der Hauptvorstand ist berechtigt, auf begründeten Antrag Zahlungsaufschub oder Erlass aus Billigkeitsgründen zu gewähren. § 6 Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge 1. Ab dem 1. Januar 2010 werden Aufnahmegebühren in Höhe von 10,00 EUR erhoben. 2. Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren sind Bringschulden und jeweils im voraus zu entrichten. 3. Es ist gestattet, die Mitgliedsbeiträge in zwei gleichen Teilbeträgen zu zahlen, wobei je eine Hälfte des Mitgliedsbeitrages am 15. Februar und 15. August zur Zahlung für das laufende Halbjahr fällig ist. 4. Mitgliedsbeiträge Stand 20.November 2009 (gültig ab 1. Jan. 2010) Jahresbeitrag halbjährlich Euro Euro a) Kinder / Jugendliche 42,- 21,- b) Schüler über 18 bis 21 Jahre 60,- 30,- c) Studenten bis 27 Jahre 60,- 30,- d) Erwachsene 72,- 36,- e) Rentner 40,- 20,- f) Familienbeitrag (Eheleute bzw. Partner mit Kindern bis 18 Jahre) 120,- 60,- g) Zuschlag für aktive Judo-Mitglieder: zum jeweiligen Mitgliedsbeitrag 30,- 15,- zum Familienbeitrag (Eheleute bzw. Partner mit Kindern bis 18 Jahre) 40,- 20,- 5. Bankverbindungen: a) Sparkasse Heidelberg Kto.-Nr 15 027 78 BLZ 672 500 20 b) Heidelberger Volksbank eG Kto.-Nr 85 900 01 BLZ 672 900 00 c) Volksbank Kurpfalz H+G BANK eG Kto.-Nr 42 066 400 BLZ 672 901 00 6. Kinder innerhalb des Familienbeitrags wechseln bei Vollendung des 18. Lebensjahres im Folgejahr in den Einzelbeitrag für Erwachsene. 7. Der ermäßigte Beitrag für Schüler und Studenten kann nur auf Nachweis in Anspruch ge¬nommen werden, wenn vor der jeweiligen Fälligkeit des Beitrags ein Antrag auf Beitragsermäßigung gestellt wird. § 7 Gültigkeit dieser Ordnung, Schlussbestimmungen 1. Die Änderung dieser Ordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 20.11.2009 beschlossen. 2. Die Ordnung tritt am 1.1.2010 in Kraft. 3. Die bisherige Beitragsordnung tritt am 1.1.2010 außer Kraft. Eigenhändige Unterschriften: 1. _______________________________ 2. _______________________________ _____________________________ (Ort, Datum) 3. _______________________________ Ehrungsordnung § 1 Ehrenzeichen 1. In Anerkennung besonderer Verdienste kann der Verein Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder ernennen, sowie die Verdienstnadeln in Bronze, Silber und Gold und den Ehrenring sowie außerdem Ehrennadeln in Silber und Gold verleihen. § 2 Ehrenvorsitzender 1. Zu Ehrenvorsitzenden können frühere erste Vorstandsvorsitzende des Vereins ernannt werden, die das Amt mindestens acht Jahre und besonders verdienstvoll geführt haben. Es darf immer nur ein Ehrenvorsitzender vorhanden sein. § 3 Ehrenmitglieder 1. Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich um die Förderung des Vereins und des Sports besonders hervorragende Verdienste erworben haben. § 4 Vereinsverdienstnadel, Vereins-Ehrenring 1. Die Vereinsverdienstnadel in Bronze, Silber und Gold sowie der Vereins-Ehrenring werden bei besonderen Verdiensten in der Vereinsarbeit in Stufen verliehen. Im einzelnen gilt: a) Für die Vereinsverdienstnadel in Bronze eine mindestens 4-jährige, verantwortungsvolle und erfolgreiche Tätigkeit in der Leitung des Vereins bzw. deren Abteilungen oder besondere Leistungen auf sportlichem Gebiet. b) Für die Verdienstnadel in Silber eine mindestens 8-jährige, verantwortungsvolle und erfolgreiche Tätigkeit in der Leitung des Vereins bzw. deren Abteilungen oder mehrfache, besondere Leistungen auf sportlichem Gebiet. c) Für die Vereinsverdienstnadel in Gold eine mindestens 12-jährige, verantwortungsvolle und erfolgreiche Tätigkeit in der Leitung des Vereins oder deren Abteilungen oder ganz außergewöhnliche Leistungen auf sportlichem Gebiet. d) Den Vereins-Ehrenring sollen Mitglieder erhalten, die etwa 20 Jahre lang an verantwortungsvoller Stelle und in entsprechender Funktion für den Verein bzw. deren Abteilungen gestanden haben oder mehrfach ganz außergewöhnliche sportliche Leistungen vollbracht haben. § 5 Ehrennadel 1. Außerdem werden verliehen: a) für ununterbrochene, 25-jährige Mitgliedschaft im Verein die silberne Ehrennadel, b) für ununterbrochene, 40-jährige Mitgliedschaft im Verein die goldene Ehrennadel. 2. Die Mitgliedschaft rechnet hierfür ab Vereinseintritt, frühestens mit der Vollendung des 7. Lebensjahres. § 6 Verleihung von Ehrungen 1. Zuständig zur Ernennung eines Ehrenvorsitzenden und von Ehrenmitgliedern ist die Mitgliederversammlung. Sie entscheidet auf Vorschlag des Hauptvorstandes hierüber durch Beschluss mit zwei Drittel Mehrheit der abgegebenen Stimmen. 2. Anträge auf die vorgenannten Ehrungen sind von der Hauptvorstandschaft oder den Abteilungen zu stellen. 3. Die Ehrenzeichen werden von der Hauptvorstandschaft verliehen. Die Auszeichnung ist im Rahmen einer Mitgliederversammlung vorzunehmen. § 7 Ehrenurkunde 1. Über jede Ehrung wird eine Ehrenurkunde ausgestellt. § 8 Widerruf 1. Vereinsauszeichnungen aller Art können wegen eines Vergehens, das bei einem Vereinsmitglied den Ausschluss zur Folge haben würde, mit drei Viertel Mehrheit der Mitgliederversammlung widerrufen werden. Bei Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte eines Ausgezeichneten gilt die erfolgte Ehrung ohne weiteres als widerrufen. 2. Ehrenzeichen und die Urkunden sind nach erfolgtem Entzug bzw. bei Widerruf zurückzugeben. § 9 Gültigkeit dieser Ordnung, Schlussbestimmungen 1. Diese Ordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 11.03.2005 beschlossen. 2. Die Ordnung tritt am 1.1.2006 in Kraft. 3. Die bisherige Ehrenordnung tritt am 1.1.2006 außer Kraft. Eigenhändige Unterschriften: 1. _______________________________ 2. _______________________________ _______________________________ (Ort, Datum) 3. _______________________________ Die Satzung des Allgemeinen Sportvereins 1888 Eppelheim ist eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes Heidelberg unter VR 62 und wurde letztmals am 1.2.2011 mit der Eintragung Nr. 15 ( Änderung §12 und § 30) aktualisiert : Satzung
- Badminton | ASV 1888 Eppelheim e.V.
ASV 1888 Eppelheim e.V. - Abteilung Badminton Auch das fünfte Jahr seit der Gründung der Badmintonabteilung bestätigt, dass Badminton ein festes Mitglied der ASV Familie geworden ist. Die Abteilung wächst und gedeiht in allen Altersklassen. Während das bisher ausschließlich praktizierte offene Training sich großer Beliebtheit erfreut, sind wir sehr froh, dass wir im vergangenen Jahr einen weiteren Schritt zur Professionalisierung des Trainings gehen konnten: Seit letzter Saison haben wir mit Daniyal einen technisch und taktisch hervorragend ausgebildeten Spieler für das Training von Jugendlichen und Erwachsenen gewinnen können, das nun auch in der kommenden Saison angeboten werden kann. Unabhängig davon bleibt es natürlich dabei, dass wir uns beim Badminton gegenseitig zu neuen Leistungen anspornen und der Spaß am Spiel im Vordergrund steht. In diesem Jahr haben wieder einige von uns an Turnieren in der Hobbyklasse teilgenommen und wir konnten in den Sommerferien noch einen weiteren Trainingstag am Dienstag anbieten. Das ist eine Option, die wir aufgrund des ansehnlichen Bestandes von 45 Mitgliedern versuchen werden öfter anzubieten, um hier hinsichtlich der Terminangebote angemessen aufgestellt zu sein, und den Wünschen der Mitglieder gerecht werden zu können. Wir hatten dieses Jahr wieder eine tolle Zusammenarbeit mit der Abteilung Volleyball, die wir wie in den letzten Jahren auf der Kerwe nach Kräften beim Zeltbetrieb unterstützen konnten. Das war – nun schon zum dritten Mal – ein großer Spaß, der uns bei der Finanzierung von Trainings und Bällen gute Dienste leistet. Wie immer, laden wir alle Interessierten zu einem unverbindlichen Schnupper-Training ein. Alle sind willkommen - kommt einfach vorbei! Badminton im ASV - solide aufgestellt und mit erweitertem Trainingsangebot ASV Badminton: Von Erfolgen und Gemeinschaft Unsere Trainingszeiten Jeden Montag 20:00 – 22:30 Uhr Ernst-Knoll-Halle Justus-von-Liebig-Straße 7, 69214 Eppelheim Dienstags (nach Absprache): 17:00 - 18:00 Uhr Abteilungsleitung Masood Ghasroldashti „Wir wollen im ersten Schritt erstmal allen Geübten und Ungeübten die Möglichkeit bieten Badminton bei uns zu spielen. In einem zweiten Schritt werden wir frühestens Anfang 2015 einen Trainer engagieren und dann ggf. erste Teams für den offiziellen Badminton-Spielbetrieb anmelden. Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg." Masood Ghasroldashti Mobil: 01622721642 Email: asv.eppelheim@gmx.de Glück gehabt! Eine im wahrsten Sinne des Wortes schöne Bescherung gab es kurz vor Weihnachten für die Badminton-Abteilung des ASV: eine unerwartete Spende von 500 €. Die frohe Botschaft verkündete Adrian Schmitt von der Versicherungsagentur VerMak in Eppelheim. Im Rahmen der Spendenaktion „VerMak Vereinsglück“ werden in regelmäßigen Abständen Spenden in Höhe von 500 € für Eppelheimer Vereine verlost. Nachdem vorher bereits der TVE und die SVgg Eppelheim Schützenjugend gewonnen hatten, war diesmal die ASV Badminton-Abteilung der glückliche Empfänger dieser großzügigen Spende. Gefragt, wofür das unverhoffte Geldgeschenk verwendet werden sollte, meinte Abteilungsleiter Masood Ghasroldashti:“Vielleicht nehmen wir einen Teil der Spende, um die jungen Spieler, die gern Turniere spielen möchten, dabei finanziell zu unterstützen. Bälle können wir immer gebrauchen und für Vereinstrikots käme das Geld auch in Frage.“ Die Badminton-Abteilung bedankt sich ganz herzlich bei der Versicherungsagentur VerMak für ihre Unterstützung der Eppelheimer Vereine.
- Über uns | ASV 1888 Eppelheim e.V.
ASV 1888 Eppelheim e.V. - Über uns Der ASV Eppelheim wurde im Jahr 1888 gegründet und hat seitdem eine lange Tradition im Sportgeschehen. Unser Verein bietet eine breite Palette an Sportarten und Abteilungen für Menschen jeden Alters und jeder Fitnessstufe. Zu unseren Abteilungen gehören Badminton, Boxen, Fitness, Gesundheit, Turnen & Gymnastik, Fussball, Judo, Karate, Kung Fu, Kegeln, Ringen, Tischtennis und Volleyball. Jede Abteilung hat ihre eigenen engagierten Mitglieder, Trainer und Betreuer, die gemeinsam daran arbeiten, den Sport und den Teamgeist innerhalb des Vereins zu fördern. Im ASV 1888 Eppelheim e.V. stehen Vielfalt, Integration und Inklusion im Mittelpunkt. Wir heißen Menschen aller Hintergründe willkommen und fördern ein respektvolles Miteinander. Unsere klaren Werte wie Teamgeist, Engagement und Fairness prägen unser Vereinsleben. Bei uns findet jeder eine sportliche Heimat. ASV Eppelheim - Gemeinsam stark! Unser Vereinssitz befindet sich in Eppelheim, einer charmanten Stadt im Rhein-Neckar-Kreis nahe Heidelberg. Als Teil unserer Gemeinschaft sind wir stolz darauf, nicht nur sportliche Erfolge zu feiern, sondern auch soziale Bindungen zu stärken und ein aktives Vereinsleben zu pflegen. ASV 1888 Eppelheim e.V. - Mehr als nur ein Sportverein Unsere Sportstätten 1600 Mitglieder 10 Abteilungen 60 Übungsleiter 135 Jahre Tradition Historie Der Traditionsverein, "Allgemeiner Sportverein 1888 Eppelheim e. V." ist nicht in einem Akt entstanden. Seine Wurzeln reichen bis in das letzte Jahrhundert zurück, als das Bedürfnis für körperliche Ertüchtigung erste Zusammenschlüsse ergab und so allmählich das Eppelheimer Vereinsleben mit dem dazugehörigen Sportbetrieb Gestalt annahm. Unter den Vereinen, die schließlich in den ASV 1888 Eppelheim e.V. einmündeten, sind vor allem die Sportgemeinde der Hand- und Kopfarbeiter e.V. und der Fußballclub "Viktoria" sowie der Athletenverein „Germania" zu nennen. Die Sportgemeinde der Hand- und Kopfarbeiter e.V., die in dem historischen Drei-Kaiser-Jahr 1888 gegründet wurde, gibt den Anlaß für das 100-jährige Jubiläum des ASV 1888 Eppelheim e.V. Sie wird daher in einem anderen Kapitel besonders dargestellt. Diejenigen Vereine, die noch zu den wesentlichen Wurzeln des heutigen ASV rechnen, bedürfen aber ebenfalls einer Würdigung. Der Fußballclub "Victoria" ist im Mai 1910 von einer kleinen Gruppe von Fußballbegeisterten unter der Leitung des unvergeßlichen Ludwig Zimmermarm im Gasthaus "Zum Löwen" aus der Taufe gehoben worden. Noch während des 1. Weltkrieges, nämlich im Jahre 1916, wurde in Eppelheim ein weiterer Fußballverein, der Fußballclub "Germania" im Gasthaus "Zum Hirsch" gegründet. Beide Vereine schlossen sich in der denkwürdigen Generalversammlung am 9. Mai 1919 im Gasthaus „Zum Adler" zur „Fußballvereinigung 1910 Eppelheim" zusammen. Der Verein konnte mit Hilfe der damaligen Vereinsvorsitzenden Ludwig Zimmermann und Jakob Ruppert ein Gelände an der Heidelberger Straße erwerben, das von den Vereinsmitgliedern zu einem Spielfeld gestaltet wurde. Der Platzerwerb geschah im Jahre 1925. Im Jahre 1889 wurde im Gasthaus "Zum Löwen" der Athletenverein "Germama" ins Leben gerufen. Bei dieser Neugründung standen die Athletenvereine von Rohrbach und Kirchheim gleichsam Pate, da sie durch leihweise Überlassung von Sportgeräten die Aufnahme des Sportbetriebs erst ermöglichten. Die Gründungsversammlung wählte zum 1. Vorsitzenden den Zimmermeister Jakob Rieglerund zum technischen Leiter den Werkmeister Fritz Ruppert, dessen Aktivität im Jahre 1889 den ersten Eppelheimer Sommertagszug ermöglichte. Der Athletenverein "Germania" pflegte neben dem Ringen und Gewichtheben auch den Pyramidenbau und das Tauziehen, Sportarten also, die heute kaum noch anzutreffen sind. Im Jahre 1906 erfolgte der Zusammenschluß mit dem zwischenzeitlich entstandenen Athletenverein "Teutonia". Die Mitglieder dieser Sportvereine waren es im wesentlichen, die später den ASV 1888 Eppelheim e.V. aus der Taufe hoben. Die Geschichte dieser Vereine zeigt, wie stark das Gemeinschaftsgefühl innerhalb dieser Vereine ausgeprägt war und wie sehr sich einzelne Persönlichkeiten zum Wohle Aller eingesetzt haben. Vieles, was wir heute über die Geschichte einzelner Vereine und auch des ASV Eppelheim wissen, beruht auf der Erinnerung heute noch lebender Persönlichkeiten aus diesem Verein. An ihren Erzählungen zu zweifeln, besteht kein Anlaß. Vielmehr zeigen gerade die mit dem Leben verbundenen Vereinsentwicklungen, wie sehr ehrenamtliche Tätigkeiten im Interesse einer Gemeinschaft auch für die heutige Generation Verpflichtung und Vorbild sein können. Eine solche Verpflichtung wahrzunehmen ist insbesondere Aufgabe eines Traditionsvereins, wie ihn der ASV darstellt und bleiben wird. Der ASV Eppelheim ab 1945 Am 11.11.1945 wurde im Gasthaus "Zur Rose" in Eppelheim durch Herrn Jakob Ruppert die Gründungsversammlung des "Allgemeinen Sportvereins Eppelheim" eröffnet. Die Tagesordnung umfaßte folgende Punkte: 1. Name des Vereins 2. Wahl des l. Vorsitzenden 3. Wahl des 2. Vorsitzenden 4. Wahl des Kassiers 5. Wahl des Schriftführers 6. Wahl der Abteilungsleiter 7. Verschiedenes Die Wahlen ergaben folgende Vorstandschaft: 1. Vorsitzender: Philipp Schwegler 2. Vorsitzender: Peter Stotz 3. Vorsitzender: Jakob Ruppert Kassier: Heinrich Zimmermann Schriftführer: Friedrich Moses Zu Abteilungsleitern wurden gewählt: Abteilung Fußball: Wilhelm Zimmermann Abteilung Handball: Hermann Schuhmacher Abteilung Turnen: August Schmitt Abteilung Schwerathletik: Jakob Lamade Abteilung Radfahrer: Heinrich Riegler Abteilung Schach: Philipp Holz Die vorgesehene Gesangsabteilung wurde auf Wunsch der Sänger zunächst nicht gebildet. Nach der damaligen Rechtslage mußte die Vereinsgründung an das Amt für körperliche Erziehung in Heidelberg, Hauptstraße (Prinz Carl) gemeldet werden. Daraufhin erging eine Genehmigung der amerikanischen Militärregierung. Badminton Boxen Fitness, Gesundheit, Turnen & Gymnastik Fussball Judo / Karate / Kung Fu Kegeln Ringen Tischtennis Volleyball Unsere Abteilungen Beim ASV 1888 Eppelheim e.V. findest du eine große Auswahl an Sportarten, die von unseren engagierten Trainer*innen betreut werden. Ob du dich für Teamsport, Individualsport oder Fitness interessierst, wir haben das passende Angebot für dich. Unsere Abteilungen sind mit Leidenschaft und Expertise geführt, um dir ein optimales Sporterlebnis zu bieten. Entdecke jetzt die verschiedenen Abteilungen und lass dich von unserer Begeisterung anstecken!
- Archiv | ASV 1888 Eppelheim e.V.
ASV 1888 Eppelheim e.V. - Archiv Tauchen Sie ein in die Geschichte und Entwicklung des ASV 1888 Eppelheim e.V. In unserem Archiv finden Sie eine reichhaltige Sammlung an historischen Dokumenten, Fotos und Erinnerungsstücken. Erfahren Sie mehr über die Anfänge unseres Vereins, vergangene Erfolge, spannende sportliche Momente und die Menschen, die den Verein geprägt haben. Entdecken Sie die Vielfalt vergangener Veranstaltungen, Jubiläen und Meisterschaften. Das Archiv ermöglicht Ihnen einen faszinierenden Einblick in die Vergangenheit und den stetigen Fortschritt des ASV Eppelheim. Lassen Sie sich von der Historie inspirieren und seien Sie Teil der stolzen Tradition unseres Vereins. Zeitreise durch die Vereinsgeschichte: Erkunden Sie unser Archiv voller stolzer Momente und Erinnerungen Archiv 125 Jahre ASV: Unvergesslicher Ball in der Rudolf Wild Halle Der ASV Ball im Jahr 2013 war ein besonderes Highlight in der Geschichte unseres Vereins. In der Rudolf Wild Halle versammelten sich Mitglieder, Freunde und Gäste, um das 125-jährige Bestehen des ASV gebührend zu feiern. Mit festlicher Atmosphäre, Live-Musik und einem abwechslungsreichen Programm wurde der Abend zu einem unvergesslichen Ereignis. Gemeinsam wurde auf die sportlichen Erfolge und die traditionsreiche Geschichte des ASV angestoßen. Der Ball war auch eine Gelegenheit, alte Freundschaften zu pflegen und neue Kontakte zu knüpfen. Es war ein Abend voller Begeisterung und stolzer Erinnerungen, der die Verbundenheit und den Zusammenhalt innerhalb des Vereins weiter gestärkt hat. Der ASV Ball 125 Jahre bleibt als wunderbarer Meilenstein in unserer Vereinsgeschichte in Erinnerung. ASV dankt Orth: Gemeinsam für einen naturnahen Sportpark Ein herzliches Dankeschön des ASV geht heute an Trudbert und Thorsten Orth. Dank der großzügigen Unterstützung und Spende der Fa. Orth verliefen die Abrissarbeiten des alten Platzwarthauses beim ASV Areal reibungslos und haben wesentlich zur Verschönerung unseres ASV-Sportparks beigetragen. Eine große, bisher bebaute Fläche wurde wieder renaturiert und der Natur zurückgegeben. Fauna und Flora auf dem Gelände können wieder prächtig gedeihen. Damit ist unsere Anlage eine der naturbelassensten Sportstätten der Umgebung. Auf unserem Foto sehen wir Trudbert und Thorsten Orth zusammen mit dem Vorsitzenden des ASV Heinz Schuhmacher. Neues Kapitel: Umbau der ASV Sportanlage schafft optimale Bedingungen für Sport und Erfolg Die Jahre 2017 und 2018 markierten einen bedeutenden Meilenstein in der Geschichte des ASV. Unsere Sportanlage erfuhr einen umfangreichen Umbau, der unsere Möglichkeiten und die Qualität der Einrichtungen deutlich verbesserte. Von der Modernisierung der Sportplätze bis hin zur Errichtung neuer Umkleide- und Sanitäranlagen - der Umbau ermöglichte optimale Bedingungen für Training, Wettkämpfe und Freizeitaktivitäten. Durch die Erweiterung der Infrastruktur wurde der ASV zu einer attraktiven Anlaufstelle für Sportlerinnen und Sportler aller Altersgruppen. Der Umbau war ein Gemeinschaftsprojekt, bei dem Vereinsmitglieder, Sponsoren und die lokale Gemeinschaft Hand in Hand arbeiteten. Das Ergebnis ist eine modernisierte Sportanlage, die den ASV in eine aufregende Zukunft führt und die sportlichen Ambitionen unserer Mitglieder unterstützt.
- Impressum | ASV 1888 Eppelheim e.V.
ASV 1888 Eppelheim e.V. - Impressum ASV 1888 Eppelheim e.V. Hermann Wittmann Straße 2 69214 Eppelheim Tel.:06221 /76 74 60 Tel. Gaststätte:06221 /75 99 308 vertreten durch: 1. Vorsitzender: Heinz Schuhmacher Kirchheimerstr. 13 69214 Eppelheim stellvertretender Vorsitzender Thomas Graupner stellvertretender Vorsitzender Dennis Geschwill Verantwortlich für die journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote gemäß § 6 MDStV ist: der jeweilige Vorsitzende des ASV Eppelheim Rechtsform: Der ASV 1888 Eppelheim trägt den Zusatz e.V. und ist beim Amtsgericht Mannheim in das Vereinsregister unter der Nummer 330062 eingetragen. Urheberrecht: Alle Rechte vorbehalten. Alle Texte, Bilder, Graphiken, Ton-, Video- und Animationsdateien sowie ihre Arrangements unterliegen dem Urheberrecht und den Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Autoren nicht gestattet. Haftungsausschluss: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle wird keine Haftung dafür übernommen, dass die auf dieser Website bereitgestellten Informationen vollständig, richtig und in jedem Falle aktuell sind. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für alle Verbindungen ("Links"), die von dieser Website direkt oder indirekt verweisen. Der ASV Eppelheim ist für den Inhalt einer Seite, die mit einem Link erreicht wird, nicht verantwortlich. Der ASV Eppelheim behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Der ASV Eppelheim begründet durch die Bereitstellung dieser Informationen kein Vertragsangebot über Auskünfte, Beratung oder ähnliche Vertragsbeziehungen. Jegliche Haftung für die Nutzung der Inhalte der Website oder die Richtigkeit der Inhalte oder die Erreichbarkeit der Website wird ausgeschlossen. Der ASV Eppelheim haftet daher nicht für konkrete, mittelbare und unmittelbare Schäden oder Schäden, die durch fehlende Nutzungsmöglichkeiten, Datenverluste oder entgangene Gewinne entstehen können, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Dokumenten oder Informationen entstehen, die auf dieser Website zugänglich sind. Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Impressum
- Satzung | ASV 1888 Eppelheim e.V.
ASV 1888 Eppelheim e.V. - Satzung Die Satzung ist das rechtliche Grunddokument eines Vereins und definiert dessen Zweck, Struktur und Regeln. Sie schafft Klarheit und Transparenz, regelt die Rechte und Pflichten der Mitglieder und des Vorstands. Die Satzung dient als Leitfaden für den Vereinsbetrieb und stellt sicher, dass der Verein ordnungsgemäß geführt wird und seinen Zielen gerecht wird. Sie ist unerlässlich, um den rechtlichen Rahmen des Vereins festzulegen und ein verlässliches Fundament für die Vereinsarbeit zu schaffen. Die Vereinssatzung: Grundpfeiler für Transparenz und erfolgreiche Vereinsarbeit SATZUNGSRECHT des Allgemeinen Sportvereins 1888 Eppelheim e.V. Satzung A. Allgemeines § 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr § 2 Zweck des Vereins § 3 Gemeinnützigkeit, Neutralität § 4 Verbandsmitgliedschaften B. Vereinsmitgliedschaft § 5 Mitgliedschaften § 6 Erwerb der Mitgliedschaft § 7 Beendigung der Mitgliedschaft § 8 Ausschluss aus dem Verein C. Rechte und Pflichten der Mitglieder § 9 Beiträge § 10 Ordnungsgewalt des Vereins § 11 Stimmrecht und Wählbarkeit D. Organe des Vereins § 12 Vereinsorgane § 13 Ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlung § 14 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung § 15 Hauptvorstand § 16 Aufgaben und Zuständigkeiten des Hauptvorstands § 17 Vorstand gem. § 26 BGB § 18 Gesamtvorstand § 19 Ehrenrat § 20 Ausschüsse § 21 Beschlussfassung, Protokollierung § 22 Abteilungen E. Vereinsjugend § 23 Vereinsjugend F. Sonstige Bestimmungen § 24 Satzungsänderungen § 25 Vereinsordnungen § 26 Einkünfte und Ausgaben § 27 Vermögen und Haftung § 28 Kassenprüfung G. Schlussbestimmungen § 29 Auflösung des Vereins und Vermögensanfall § 30 Gültigkeit dieser Satzung, Schlussbestimmungen Jugendordnung § 1 Präambel § 2 Ziele § 3 Aufgaben § 4 Organe § 5 Jugendversammlung, Stimmrecht und Wählbarkeit § 6 Jugendausschuss § 7 Jugendvorstand § 8 Jugendkasse § 9 Übergeordnete Regelungen § 10 Beschlussfassung, Inkrafttreten der Jugendordnung § 11 Gültigkeit dieser Ordnung, Schlussbestimmungen Beitragsordnung § 1 Präambel § 2 Finanzmittel § 3 Zahlweise, Zahlungsart § 4 Mahnwesen § 5 Ausnahmeregelung § 6 Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge § 7 Gültigkeit dieser Ordnung, Schlussbestimmungen Ehrungsordnung § 1 Ehrenzeichen § 2 Ehrenvorsitzender § 3 Ehrenmitglieder § 4 Vereinsverdienstnadel, Vereins-Ehrenring § 5 Ehrennadel § 6 Verleihung von Ehrungen § 7 Ehrenurkunde § 8 Widerruf § 9 Gültigkeit dieser Ordnung, Schlussbestimmungen Satzung A. Allgemeines § 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Allgemeiner Sportverein 1888 Eppelheim e. V. 2. Sitz des Vereins ist Eppelheim. 3. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Heidelberg unter Reg.Nr. 62 eingetragen. 4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck des Vereins 1. Vereinszweck a) Der Verein bezweckt die Pflege der Leibesübungen auf breiter Grundlage und die Förderung des Sports als Mittel zur Erhaltung der Gesundheit und als Möglichkeit für insbesondere junge Menschen, ihr Leistungsvermögen zu erproben. b) Der Verein fördert den Leistungssport auf allen Ebenen und widmet sich insbesondere auch dem Freizeit- und Breitensport. c) Der Verein bezweckt die Pflege und Förderung der allgemeinen Jugendarbeit. 2. Der Vereinszweck wird erreicht durch: a) Abhalten von regelmäßigen Trainingsstunden. b) Durchführung eines leistungsorientierten Trainingsbetriebes. c) Aufbau eines umfassenden Trainings- und Übungsprogramms für alle Bereiche, einschließlich des Freizeit- und Breitensports. d) Teilnahme an sportspezifischen und auch übergreifenden Sport- und Vereinsveranstaltungen. e) Durchführung von allgemeinen Jugendveranstaltungen und -Maßnahmen. f) Beteiligung an Turnieren und Vorführungen, sportlichen Wettkämpfen. § 3 Gemeinnützigkeit, Neutralität 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung. 2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden. 3. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 4. Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein keinen Anspruch am Vereinsvermögen. 5. Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral. Er tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegen. 6. Jedes Amt im Verein ist Frauen und Männern zugänglich. Satzungen und Ordnungen des Vereins gelten in ihrer sprachlichen Fassung für Frauen und Männer gleichermaßen. § 4 Verbandsmitgliedschaften 1. Der Verein ist Mitglied im Badischen Sportbund Nord e.V. und in den in Frage kommenden Fachverbänden. 2. Der Verein erkennt die Satzungen, Ordnungen und Wettkampfbestimmungen der Verbände nach Absatz 1 als verbindlich an. 3. Die Mitglieder des Vereins unterwerfen sich durch ihren Beitritt zum Verein den maßgeblichen Satzungen, Ordnungen und Wettkampfbestimmungen der Verbände nach Absatz 1. Soweit danach Verbandsrecht zwingend ist, überträgt der Verein seine Ordnungsgewalt auf den jeweiligen Verband nach Absatz 1. B. Vereinsmitgliedschaft § 5 Mitgliedschaften 1. Mitglied des Vereins können nur natürliche oder juristische Personen werden. 2. Der Verein besteht aus: a) Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, b) Erwachsenen nach Vollendung des 18. Lebensjahres, c) Ehrenmitgliedern 3. Minderjährige bedürfen zum Erwerb der Mitgliedschaft der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt automatisch ein Übergang in die Mitgliedschaft für Erwachsene. 4. Ehrenmitglieder sind Personen, die auf Vorschlag der Hauptvorstandschaft durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen ernannt wurden. Ehrenmitglieder müssen sich um die Förderung des Vereins und des Sports in besonderer Weise verdient gemacht haben. § 6 Erwerb der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Hauptvorstand zu richten. 2. Der Aufnahmeantrag eines beschränkt Geschäftsfähigen oder Geschäftsunfähigen ist von dem/den gesetzlichen Vertreter(n) zu stellen. 3. Über die Aufnahme entscheidet der Hauptvorstand durch Beschluss. Mit Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft. Das Mitglied erhält eine schriftliche Aufnahmebestätigung. 4. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden. § 7 Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft endet durch a) Austritt aus dem Verein (Kündigung), b) Streichung von der Mitgliederliste, c) Ausschluss aus dem Verein oder d) Tod des Mitglieds bzw. Erlöschen der Rechtsfähigkeit der juristischen Person. 2. Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Hauptvorstand. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten erklärt werden. 3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Hauptvorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung an die zuletzt dem Verein bekannte Adresse mit der Zahlung von Beiträgen in Verzug ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn nach der Absendung der zweiten Mahnung ein Monat verstrichen ist und in dieser Mahnung ausdrücklich die Streichung angedroht wurde. Der Beschluss des Hauptvorstandes über die Streichung soll dem Mitglied mitgeteilt werden. 4. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt. § 8 Ausschluss aus dem Verein 1. Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied in grober Weise den Interessen des Vereins und seiner Ziele zuwiderhandelt und ein wichtiger Grund gegeben ist. 2. Über den Ausschluss entscheidet der Hauptvorstand auf Antrag. Zur Antragstellung ist jedes Mitglied berechtigt. 3. Der Ausschließungsantrag ist dem betreffenden Mitglied samt Begründung mit der Aufforderung zuzuleiten, sich binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich zu erklären. Nach Ablauf der Frist ist unter Berücksichtigung der etwa eingegangenen Äußerung des Mitglieds zu entscheiden. 4. Der Hauptvorstand entscheidet mit einer 2/3-Mehrheit. 5. Der Ausschließungsbeschluss wird sofort mit Beschlussfassung wirksam. 6. Der Beschluss des Hauptvorstandes ist dem Mitglied schriftlich mit Gründen mitzuteilen. 7. Gegen den Ausschließungsbeschluss steht dem betroffenen Mitglied das Rechtsmittel der Beschwerde zu. Diese ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung der Entscheidung schriftlich an den Hauptvorstand zu richten. Sie ist zu begründen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. 8. Über die Beschwerde entscheidet der Ehrenrat. 9. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt unberührt. C. Rechte und Pflichten der Mitglieder § 9 Beiträge 1. Es sind ein Mitgliedsbeitrag und eine - soweit von der Beitragsordnung festgelegt - Aufnahmegebühr zu leisten. 2. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und der Aufnahmegebühr sowie deren Zahlweise wird vom Hauptvorstand mit Genehmigung durch die Mitgliederversammlung festgesetzt und in der Beitragsordnung festgehalten. 3. Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühr sind jeweils im voraus zu entrichten. 4. Die Beitragshöhe kann nach Mitgliedergruppen/Abteilungen unterschiedlich festgesetzt werden. Die Unterschiede müssen sachlich gerechtfertigt sein. 5. Der Hauptvorstand kann in begründeten Einzelfällen Beitragsleistungen und -pflichten ganz oder teilweise erlassen oder stunden. 6. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Für die passive Mitgliedschaft kann die Beitragsordnung besondere Beitragsregelungen festlegen. § 10 Ordnungsgewalt des Vereins 1. Jedes Mitglied verpflichtet sich, gegebenenfalls einem gegen das Mitglied eingeleiteten Ordnungsverfahren vor dem dafür satzungsrechtlich bestimmten Organ zu unterwerfen. Dies nach Maßgabe beschlossener Vereinsordnungen oder im Hinblick auf Verbandsordnungen/Richtlinien entsprechend § 4. 2. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich einer Ladung eines Ordnungsorgans Folge zu leisten und vor ihm wahrheitsgemäß auszusagen. 3. Gleiches gilt für Verfahren nach § 8 der Satzung. 4. Sollte es zwischen dem Verein und einem Mitglied zu Streitigkeiten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis kommen, ist zunächst eine Klärung mit dem Hauptvorstand herbeizuführen. Gegen eine Entscheidung des Hauptvorstandes hat das betroffene Mitglied das Recht den Ehrenrat anzurufen. § 11 Stimmrecht und Wählbarkeit 1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr an. Jüngere Mitglieder können an der Mitgliederversammlung und den Abteilungsversammlungen teilnehmen. 2. Als Vorstandsmitglieder sind Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr an wählbar. D. Organe des Vereins § 12 Vereinsorgane 1. Die Organe des Vereins sind: a) die Mitgliederversammlung, b) der Hauptvorstand, c) der Vorstand nach § 26 BGB, d) der Gesamtvorstand, e) der Ehrenrat. 2. Die Mitglieder der Organe und Gremien des Vereins sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Die ihnen entstehenden Auslagen und Kosten werden ersetzt. Der hauptvorstand kann im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten für die Ausübung von Vereinsämtern eine angemessene Vergütung und / oder eine angemessene Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26 a EStG beschließen. § 13 Ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste gesetzgebende Organ des Vereins. 2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal jährlich statt. Die Einberufung erfolgt im ersten Vierteljahr nach Schluss des Geschäftsjahres durch den Hauptvorstand per Aushang im Vereinsheim (Schwarzes Brett) und durch das für die Veröffentlichungen des Vereins bestimmte Blatt (amtliches Mitteilungsblatt). Zwischen dem Tag der Einberufung und der Mitgliederversammlung muss eine Frist von zwei Wochen liegen. Die Tagesordnung, die der Hauptvorstand festlegt, ist der Einladung beizufügen. 3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist. Absatz 2 gilt entsprechend. Das Minderheitenverlangen ist von mindestens 20 % der Vereinsmitglieder zu stellen. 4. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. 5. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem anderen Mitglied des Hauptvorstandes geleitet. 6. Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen per Handzeichen. Wenn der Antrag auf geheime Abstimmung gestellt wird, entscheidet darüber die Mitgliederversammlung. 7. Anträge zur Mitgliederversammlung können vom Hauptvorstand und von den Mitgliedern eingebracht werden. Sie müssen eine Woche vor der Versammlung dem Hauptvorstand schriftlich mit Begründung vorliegen. 8. Für die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen zur Beratung und Beschlussfassung ist die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Als Dringlichkeitsanträge sind nur solche Anträge zulässig, die ihrer Natur nach nicht fristgerecht eingereicht werden konnten. Satzungsänderungen oder Auflösungsanträge sind von dieser Regelung grundsätzlich ausgeschlossen. 9. Weitere Einzelheiten können vom Hauptvorstand in einer Geschäftsordnung geregelt werden. § 14 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist ausschließlich in folgenden Vereinsangelegenheiten zuständig: a) Entgegennahme des Jahresberichts des Hauptvorstandes. b) Entlastung des Hauptvorstandes. c) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Hauptvorstandes. d) Wahl der Kassenprüfer. e) Änderung der Satzung. f) Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden. g) Beschlussfassung über eingereichte Anträge. h) Verabschiedung von Vereinsordnungen, soweit diese nicht nach Satzung oder Beschluss der Mitgliederversammlung in den Zuständigkeitsbereich des Hauptvorstandes fallen. i) Beschlussfassung über die Auflösung oder Fusion des Vereins. § 15 Hauptvorstand 1. Der Hauptvorstand des Vereins besteht aus: a) dem 1. Vorsitzenden, b) zwei stellvertretende Vorsitzende, c) dem Schatzmeister, d) drei bis fünf Beisitzer, e) dem Ehrenvorsitzenden, f) dem Jugendleiter, g) dem Schriftführer, h) dem Pressewart. 2. Eine Personalunion bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung. 3. Der Hauptvorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Hauptvorstand bleibt auch nach Ablauf der Amtszeit im Amt, bis ein neuer Hauptvorstand gewählt ist. Abwesende können gewählt werden, wenn sie ihre Bereitschaft zur Annahme des Amtes vorher schriftlich erklärt haben. 4. Scheidet ein Mitglied des Hauptvorstandes vorzeitig aus, so kann der Hauptvorstand für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen einen Nachfolger bestimmen. 5. Die Mitglieder des Hauptvorstandes haben in der Vorstandssitzung je eine Stimme. 6. Sitzungen des Hauptvorstandes werden durch den 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von den beiden Stellvertretern einberufen. 7. Der Hauptvorstand kann sich eine Geschäftsführung bestellen. 8. Der Jugendleiter wird von der Jugendversammlung gewählt und ist durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen. § 16 Aufgaben und Zuständigkeiten des Hauptvorstands 1. Der Hauptvorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind. 2. Der Hauptvorstand hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung, b) Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung, c) Buchführung, Erstellung des Jahresberichts und der Jahresrechnung, d) Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern, e) Streichung von Mitgliedern aus der Mitgliederliste, f) Ausschluss von Mitgliedern. § 17 Vorstand gem. § 26 BGB 1. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. 2. Der 1. Vorsitzende hat Alleinvertretungsrecht; die beiden stellvertretenden Vorsitzenden vertreten den Verein gemeinsam. § 18 Gesamtvorstand 1. Der Gesamtvorstand besteht aus: a) dem Hauptvorstand b) den Abteilungsleitern c) dem 2. Schatzmeister d) dem 2. Schriftführer e) dem Vorsitzenden etwaiger Ausschüsse, mit Ausnahme des Wahlausschusses. § 19 Ehrenrat 1. Er besteht aus einem Vorsitzenden und vier Mitgliedern. Seine Mitglieder sind nach Möglichkeit aus den Ehrenmitgliedern des Vereins auszuwählen. Der Ehrenrat wird auf jeweils 2 Jahre gewählt, Wiederwahl ist zulässig. § 20 Ausschüsse 1. Der Hauptvorstand ist berechtigt, für den ordnungsgemäßen Ablauf der Vereinsverwaltung nach Bedarf Ausschüsse einzusetzen. 2. Die Zahl der Mitglieder der Ausschüsse wird vom Hauptvorstand bestimmt. § 21 Beschlussfassung, Protokollierung 1. Alle Organe des Vereins fassen ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit diese Satzung keine andere Regelungen vorsieht. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen. 2. Alle Beschlüsse der Organe sind schriftlich zu protokollieren und vom jeweiligen Protokollführer und vom Leiter der Versammlung zu unterzeichnen. § 22 Abteilungen 1. Für die im Verein betriebenen Sportarten bestehen Abteilungen oder werden im Bedarfsfalle durch Beschluss des Hauptvorstandes gegründet oder aufgelöst. 2. Die Abteilung wird durch ihren Abteilungsleiter, den Stellvertreter und weitere Mitarbeiter, denen besondere Aufgaben übertragen sind, geleitet. 3. Abteilungsleiter, Stellvertreter und Mitarbeiter werden von der Abteilungsversammlung gewählt. Die Wahlen erfolgen alle zwei Jahre nach dem Prinzip der Vorstandswahlen. Die Abteilungsleitung ist gegenüber den Organen des Vereins verantwortlich und auf Verlangen jederzeit zur Berichterstattung verpflichtet. E. Vereinsjugend § 23 Vereinsjugend 1. Die jugendlichen Mitglieder des Vereins bilden die Vereinsjugend. Die Vereinsjugend gibt sich im Rahmen dieser Satzung eine Jugendordnung, die der Genehmigung durch den Gesamtvorstand bedarf. 2. Die Jugendordnung regelt die Jugendarbeit des Vereins in Inhalt, Form und Organisation. F. Sonstige Bestimmungen § 24 Satzungsänderungen 1. Über Satzungsänderungen entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen. 2. Anträge auf Satzungsänderungen müssen mindestens ein Monat vor der Mitglieder¬versammlung beim 1. Vorsitzenden oder bei einem der beiden stellvertretenden Vorsitzenden eingegangen sein. § 25 Vereinsordnungen 1. Der Hauptvorstand ist ermächtigt u. a. folgende Vereinsordnungen bei Bedarf zu erlassen: a) Ehrenordnung, b) Beitragsordnung, c) Finanzordnung, d) Geschäftsordnung. 2. Vereinsordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung. § 26 Einkünfte und Ausgaben 1. Die Einkünfte des Vereins bestehen aus: a) Beiträgen und evtl. Aufnahmegebühren der Mitglieder, b) Einnahmen aus Wettkämpfen sowie sonstigen Vereinsveranstaltungen, c) freiwilligen Spenden, d) sonstigen Einnahmen. 2. Die Ausgaben des Vereins bestehen aus: a) Verwaltungsausgaben, b) Aufwendungen im Sinne des § 2. 3. Für außergewöhnliche Aufwendungen und Anschaffungen sowie Baulichkeiten ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung einzuholen. Dies gilt nicht für Maßnahmen, die zur Instandhaltung des Vereinsvermögens und zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs notwendig sind. § 27 Vermögen und Haftung 1. Für sämtliche Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschließlich das Vereinsvermögen, welches aus dem Kassenbestand und sämtlichen Inventar besteht. 2. Überschüsse aus allen Veranstaltungen gehören dem Vereinsvermögen. 3. Der Verein haftet gegenüber seinen Mitgliedern nicht für die bei den sportlichen Veranstaltungen etwa auftretenden Unfällen oder Diebstähle auf den Sportplätzen und in den Räumen des Vereins. Der Unfall- und Haftpflichtschutz ist durch den Badischen Sportbund und den infrage kommenden Fachverbänden im Rahmen eines Versicherungsvertrags gewährleistet. § 28 Kassenprüfung 1. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer, die nicht dem Hauptvorstand oder einem sonstigen Vereinsorgan angehören dürfen. 2. Die Amtszeit der Kassenprüfer entspricht der des Hauptvorstandes. Wiederwahl ist zulässig. 3. Die Kassenprüfer prüfen mindestens einmal jährlich die gesamte Vereinskasse und Jugendkasse mit allen Konten, Buchungsunterlagen und Belegen und erstatten dem Hauptvorstand und der Mitgliederversammlung darüber einen Prüfungsbericht. G. Schlussbestimmungen § 29 Auflösung des Vereins und Vermögensanfall 1. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. 2. Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind im Falle der Auflösung der 1. Vorsitzende und die zwei stellvertretenden Vorsitzenden als Liquidatoren des Vereins bestellt. 3. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Eppelheim, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke und im Interesse des Sports zu verwenden hat. § 30 Gültigkeit dieser Satzung, Schlussbestimmungen 1. Die Änderung dieser Satzung vom 11.03.2005 bezogen auf § 12 Vereinsorgane wurde durch die Mitgliederversammlung am 26.03.2010 beschlossen. 2. Die Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. 3. Die bisherige Satzung des Vereins tritt zu diesem Zeitpunkt damit außer Kraft. Eigenhändige Unterschriften: 1. _______________________________ 2. _______________________________ (Ort, Datum) 3. _______________________________ Jugendordnung § 1 Präambel 1. Zur Vertretung und Wahrnehmung jugendspezifischer Interessen und Bedürf¬nisse, insbesondere zur Organisation und Durchführung sportart¬übergreifender Jugendarbeit bilden die Jugendlichen des „Allgemeinen Sportvereins 1888 Eppelheim e.V.“ – kurz: ASV – die Vereinsjugend. 2. Zur Vereinsjugend gehören alle Mitglieder vom vollendeten 7. bis zum voll¬endetem 18. Lebensjahr sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter in der Jugendarbeit des ASV. § 2 Ziele 1. Die Vereinsjugend gibt den jugendlichen Mitgliedern des Vereins Hilfe bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Sie fördert die sportliche Betätigung und das soziale Verhalten der Jugendlichen. Sie pflegt den Gemeinschaftssinn, die internationale und nationale Verständigung verschiedener Bevölkerungsgruppen. § 3 Aufgaben 1. Aufgaben der Vereinsjugend sind unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtstaates: a) Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit b) Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude c) Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der modernen Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeit zur Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge § 4 Organe 1. Organe der Vereinsjugend sind a) die Jugendversammlung b) der Jugendausschuss c) der Jugendvorstand § 5 Jugendversammlung, Stimmrecht und Wählbarkeit 1. Die Vereinsjugend wählt in einer Jugendversammlung: a) den Jugendleiter b) den stellvertretenden Jugendleiter c) den Jugendkassenwart 2. Kraft Amtes gehören diesem Organ die jeweiligen Abteilungsjugendleiter an. 3. Die Jugendversammlung tritt mindestens einmal jährlich vor der Jahreshauptversammlung des ASV zusammen. Sie wird mindestens 2 Wochen vorher einberufen. Jede ordnungsgemäß einberufene Jugendversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig. 4. Stimmberechtigt in der Jugendversammlung sind alle Mitglieder gem. § 1: ab vollendetem 10. Lebensjahr. Wählbar sind Mitglieder des ASV ab vollendetem 18. Lebensjahr. 5. Wiederwahl ist zulässig. § 6 Jugendausschuss 1. Der Jugendausschuss besteht aus a) Jugendleiter b) Stellvertreter c) Jugendkassenwart d) Jugendleiter der einzelnen Abteilungen 2. Der Jugendleiter/die Jugendleiterin im Verhinderungsfall sein Stellvertreter/ihre Stellvertreterin vertreten die Vereinsjugend gegenüber den Organen des ASV und gegenüber Dritten. Er/Sie ist stimmberechtigtes Mitglied im Hauptvorstand des ASV. § 7 Jugendvorstand 1. Der Jugendvorstand besteht aus a) Jugendleiter b) Stellvertreter c) Jugendkassenwart 2. Der Jugendvorstand führt die laufenden Geschäfte der Vereinsjugend. Er hat alle Aufgaben wahrzunehmen, die nach der Jugendordnung oder Satzung des Vereins nicht anderen Organen des ASV 1888 Eppelheim e.V. vorbehalten sind. Er ist beschlussfähig wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind. 3. Die Mitglieder des Jugendvorstands werden von der Jugendversammlung auf zwei Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Jugendvorstands im Amt. § 8 Jugendkasse 1. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben gem. § 3 verfügt die Vereinsjugend über eigene Finanzmittel. Sie wirtschaftet selbständig und eigenverantwortlich mit dem vom Verein zur Verfügung gestellten Finanzmitteln sowie zweckbestimmten Zu¬schüssen, Spenden und sonstigen Einnahmen. Die Vereinsjugend ist verant¬wortlicher Empfänger der Zuschüsse der jugendpflegerische Maßnahmen. 2. Der Nachweis über die sachgerechte Verwendung der Mittel erfolgt innerhalb der Jugendversammlung. Dem Hauptvorstand des ASV oder dem/der vom Verein besonders Beauftragten gegenüber ist die Jugendabteilung rechen¬schaftspflichtig. Ihm/Ihr ist jederzeit Einblick in die Kassen- und Nachweis¬führung zu geben. § 9 Übergeordnete Regelungen 1. Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten die jeweiligen Bestimmungen der Vereinssatzung. Dies gilt insbesondere für die Bestimmungen der Satzung über den Vereinszweck und die Gemeinnützigkeit. 2. In Streitfällen geht die Vereinssatzung der Jugendordnung vor. § 10 Beschlussfassung, Inkrafttreten der Jugendordnung 1. Die Jugendordnung wird in einer Jugendversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und bedarf ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung des ASV mit einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder. Dasselbe gilt für Änderungen der Jugendordnung. Die Jugendordnung tritt am Tag nach der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung des ASV in Kraft. § 11 Gültigkeit dieser Ordnung, Schlussbestimmungen Eppelheim, den 4. März 2005. Beschlossen in der Jugendversammlung des ASV vom 4. März 2005. Zur Bestätigung in der Mitgliederversammlung am 11. März 2005. Anmerkung: Der Einfachheit halber ist im gesamten Text der Jugendordnung bei Personen immer die männliche Form gewählt worden. Gemeint ist immer männliche oder weibliche Mitglieder beziehungsweise Personen. Beitragsordnung § 1 Präambel 1. Die Beitrags- und Finanzordnung regelt die Pflicht der Vereinsmitglieder zur Entrichtung barer Leistungen (Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren, Umlagen) an den Verein. § 2 Finanzmittel 1. Die zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins notwendigen Mittel werden durch Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren, Umlagen, Sammlungen und Spenden aufgebracht. 2. Die Höhe der Beiträge und Aufnahmegebühren werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. 3. Zur Deckung eines außerordentlichen Finanzbedarfs kann die Mitglieder¬versammlung beschließen, dass die Mitglieder zu Umlagen herangezogen werden. Die Höhe der Umlagen darf den Jahresbeitrag eines Mitglieds nicht überschreiten. 4. Die Pflicht zur Leistung von Umlagen kann im Geschäftsjahr nur einmal auferlegt werden. 5. Ehrenmitglieder sind von jeglicher Beitragszahlung mit Ausnahme zur Zahlung von Umlagen befreit. § 3 Zahlweise, Zahlungsart 1. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, auch wenn er in halbjährlichen Teilbeträgen erhoben wird. 2. Bargeldlose Zahlung wird empfohlen. 3. Für Mitglieder, die während des Geschäftsjahres dem Verein beitreten, ermäßigt sich der Beitrag entsprechend und ist auf volle Kalendermonate aufzurunden. § 4 Mahnwesen 1. Wird die mit Bankeinzug eingezogene Forderung des Vereins von der Bank des Mitgliedes nicht eingelöst oder retourniert oder die Forderung sonst wie nicht fristgerecht beglichen (Rechnungszahler), wird das Mitglied von der Geschäfts¬stelle schriftlich angemahnt. Die dadurch entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Mitglieds. § 5 Ausnahmeregelung 1. Der Hauptvorstand ist berechtigt, auf begründeten Antrag Zahlungsaufschub oder Erlass aus Billigkeitsgründen zu gewähren. § 6 Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge 1. Ab dem 1. Januar 2010 werden Aufnahmegebühren in Höhe von 10,00 EUR erhoben. 2. Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren sind Bringschulden und jeweils im voraus zu entrichten. 3. Es ist gestattet, die Mitgliedsbeiträge in zwei gleichen Teilbeträgen zu zahlen, wobei je eine Hälfte des Mitgliedsbeitrages am 15. Februar und 15. August zur Zahlung für das laufende Halbjahr fällig ist. 4. Mitgliedsbeiträge Stand 20.November 2009 (gültig ab 1. Jan. 2010) Jahresbeitrag halbjährlich Euro Euro a) Kinder / Jugendliche 42,- 21,- b) Schüler über 18 bis 21 Jahre 60,- 30,- c) Studenten bis 27 Jahre 60,- 30,- d) Erwachsene 72,- 36,- e) Rentner 40,- 20,- f) Familienbeitrag (Eheleute bzw. Partner mit Kindern bis 18 Jahre) 120,- 60,- g) Zuschlag für aktive Judo-Mitglieder: zum jeweiligen Mitgliedsbeitrag 30,- 15,- zum Familienbeitrag (Eheleute bzw. Partner mit Kindern bis 18 Jahre) 40,- 20,- 5. Bankverbindungen: a) Sparkasse Heidelberg Kto.-Nr 15 027 78 BLZ 672 500 20 b) Heidelberger Volksbank eG Kto.-Nr 85 900 01 BLZ 672 900 00 c) Volksbank Kurpfalz H+G BANK eG Kto.-Nr 42 066 400 BLZ 672 901 00 6. Kinder innerhalb des Familienbeitrags wechseln bei Vollendung des 18. Lebensjahres im Folgejahr in den Einzelbeitrag für Erwachsene. 7. Der ermäßigte Beitrag für Schüler und Studenten kann nur auf Nachweis in Anspruch ge¬nommen werden, wenn vor der jeweiligen Fälligkeit des Beitrags ein Antrag auf Beitragsermäßigung gestellt wird. § 7 Gültigkeit dieser Ordnung, Schlussbestimmungen 1. Die Änderung dieser Ordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 20.11.2009 beschlossen. 2. Die Ordnung tritt am 1.1.2010 in Kraft. 3. Die bisherige Beitragsordnung tritt am 1.1.2010 außer Kraft. Eigenhändige Unterschriften: 1. _______________________________ 2. _______________________________ _____________________________ (Ort, Datum) 3. _______________________________ Ehrungsordnung § 1 Ehrenzeichen 1. In Anerkennung besonderer Verdienste kann der Verein Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder ernennen, sowie die Verdienstnadeln in Bronze, Silber und Gold und den Ehrenring sowie außerdem Ehrennadeln in Silber und Gold verleihen. § 2 Ehrenvorsitzender 1. Zu Ehrenvorsitzenden können frühere erste Vorstandsvorsitzende des Vereins ernannt werden, die das Amt mindestens acht Jahre und besonders verdienstvoll geführt haben. Es darf immer nur ein Ehrenvorsitzender vorhanden sein. § 3 Ehrenmitglieder 1. Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich um die Förderung des Vereins und des Sports besonders hervorragende Verdienste erworben haben. § 4 Vereinsverdienstnadel, Vereins-Ehrenring 1. Die Vereinsverdienstnadel in Bronze, Silber und Gold sowie der Vereins-Ehrenring werden bei besonderen Verdiensten in der Vereinsarbeit in Stufen verliehen. Im einzelnen gilt: a) Für die Vereinsverdienstnadel in Bronze eine mindestens 4-jährige, verantwortungsvolle und erfolgreiche Tätigkeit in der Leitung des Vereins bzw. deren Abteilungen oder besondere Leistungen auf sportlichem Gebiet. b) Für die Verdienstnadel in Silber eine mindestens 8-jährige, verantwortungsvolle und erfolgreiche Tätigkeit in der Leitung des Vereins bzw. deren Abteilungen oder mehrfache, besondere Leistungen auf sportlichem Gebiet. c) Für die Vereinsverdienstnadel in Gold eine mindestens 12-jährige, verantwortungsvolle und erfolgreiche Tätigkeit in der Leitung des Vereins oder deren Abteilungen oder ganz außergewöhnliche Leistungen auf sportlichem Gebiet. d) Den Vereins-Ehrenring sollen Mitglieder erhalten, die etwa 20 Jahre lang an verantwortungsvoller Stelle und in entsprechender Funktion für den Verein bzw. deren Abteilungen gestanden haben oder mehrfach ganz außergewöhnliche sportliche Leistungen vollbracht haben. § 5 Ehrennadel 1. Außerdem werden verliehen: a) für ununterbrochene, 25-jährige Mitgliedschaft im Verein die silberne Ehrennadel, b) für ununterbrochene, 40-jährige Mitgliedschaft im Verein die goldene Ehrennadel. 2. Die Mitgliedschaft rechnet hierfür ab Vereinseintritt, frühestens mit der Vollendung des 7. Lebensjahres. § 6 Verleihung von Ehrungen 1. Zuständig zur Ernennung eines Ehrenvorsitzenden und von Ehrenmitgliedern ist die Mitgliederversammlung. Sie entscheidet auf Vorschlag des Hauptvorstandes hierüber durch Beschluss mit zwei Drittel Mehrheit der abgegebenen Stimmen. 2. Anträge auf die vorgenannten Ehrungen sind von der Hauptvorstandschaft oder den Abteilungen zu stellen. 3. Die Ehrenzeichen werden von der Hauptvorstandschaft verliehen. Die Auszeichnung ist im Rahmen einer Mitgliederversammlung vorzunehmen. § 7 Ehrenurkunde 1. Über jede Ehrung wird eine Ehrenurkunde ausgestellt. § 8 Widerruf 1. Vereinsauszeichnungen aller Art können wegen eines Vergehens, das bei einem Vereinsmitglied den Ausschluss zur Folge haben würde, mit drei Viertel Mehrheit der Mitgliederversammlung widerrufen werden. Bei Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte eines Ausgezeichneten gilt die erfolgte Ehrung ohne weiteres als widerrufen. 2. Ehrenzeichen und die Urkunden sind nach erfolgtem Entzug bzw. bei Widerruf zurückzugeben. § 9 Gültigkeit dieser Ordnung, Schlussbestimmungen 1. Diese Ordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 11.03.2005 beschlossen. 2. Die Ordnung tritt am 1.1.2006 in Kraft. 3. Die bisherige Ehrenordnung tritt am 1.1.2006 außer Kraft. Eigenhändige Unterschriften: 1. _______________________________ 2. _______________________________ _______________________________ (Ort, Datum) 3. _______________________________ Die Satzung des Allgemeinen Sportvereins 1888 Eppelheim ist eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes Heidelberg unter VR 62 und wurde letztmals am 1.2.2011 mit der Eintragung Nr. 15 ( Änderung §12 und § 30) aktualisiert : Satzung Downloads Satzungsordnung Unsere Satzungsordnung legt die Organisationsstruktur und Arbeitsweise des Vereins fest, für transparente und effiziente Vereinsführung. Download Beitragsordnung In unserer Beitragsordnung finden Sie Informationen zu Mitgliedsbeiträgen, Zahlungsmodalitäten und möglichen Ermäßigungen. (Aktuelle Beiträge ) Download Ehrungsordnung Die Ehrungsordnung würdigt besondere Leistungen und Engagement unserer Mitglieder, und fördert ein motivierendes Vereinsklima. Download